Von: luk
Bozen – Im Verfahren gegen den 25-Jährigen, der angeklagt ist, sich im Frühjahr 2014 auf der Rittner Straße ein Rennen mit einem Motorrad geliefert zu haben gibt es einen Paukenschlag.
Verteidiger Fabrizio Francia hat gestern die Zulässigkeit des Videos, anhand dessen die Spurensicherer des RIS den Angeklagten als Pkw-Lenker identifiziert haben, in Frage gestellt.
Francia wandte ein, dass kein Anwalt bei der Übergabe des Videos dabei gewesen und kein Protokoll angefertigt worden sei: Die Aufnahme sei unzulässig, ebenso der Gesichts-Abgleich.
Wird die Aufnahme vom Richter tatsächlich als unverwertbar eingestuft, würde sich das wohl wichtigste Beweisstück der Anklage in Luft auflösen.