Von: mk
Franzensfeste/Freienfeld – Im Rahmen zweier voneinander unabhängiger Einsätze in den Gemeinden Franzensfeste und Freienfeld haben die Carabinieri der Kompanie drei Personen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Ihnen werden jeweils die widerrechtliche Besetzung eines Gebäudes bzw. Verstöße gegen die Bauordnung und das Landschaftsschutzgesetz vorgeworfen.
Konkret wurden die Carabinieri der Station Franzensfeste zu einem leerstehenden Gebäude in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs gerufen. Der Einsatz erfolgte auf Ersuchen eines Fachunternehmens, das mit Sicherungsarbeiten an dem Gebäude beauftragt worden war und Personen im Inneren der Liegenschaft bemerkt hatte.
Am Ort des Geschehens trafen die Ermittler zwei marokkanische Staatsangehörige ohne festen Wohnsitz in Italien an, die das Gebäude widerrechtlich besetzt und sich mit auf dem Boden ausgelegten Matratzen dort häuslich eingerichtet hatten. Nach Abschluss der Identifizierung, der Durchsuchung sowie der weiteren polizeilichen Maßnahmen wurden beide wegen des Straftatbestandes der widerrechtlichen Besetzung von Grundstücken oder Gebäuden angezeigt und des Platzes verwiesen.
Im Rahmen einer weiteren Ermittlungstätigkeit stellten die Carabinieri der Station Freienfeld in enger Zusammenarbeit mit der örtlichen Forststation Verstöße gegen die Baugesetzgebung sowie gegen die Bestimmungen des Landschaftsschutzgesetzes fest.
Durch Ortsaugenscheine, technische Erhebungen und Auswertung von Verwaltungsunterlagen konnte der Ablauf eines Bauvorhabens rekonstruiert werden, das einen alten Heustadel im Gemeindegebiet betraf. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wurde das ursprüngliche Gebäude abgetragen und durch einen Neubau ersetzt, der hinsichtlich Größe und Bauweise erheblich vom ursprünglichen Bauwerk abweicht. Die Arbeiten wurden ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen durchgeführt, obwohl sich das Grundstück in einem landschaftsschutzrechtlich geschützten Gebiet befindet.
Aus diesem Grund wurde ein Mann aus Freienfeld wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Bauvorschriften sowie gegen die Bestimmungen des Landschaftsschutzes angezeigt.
Inzwischen wurde die widerrechtlich errichtete Baustruktur aufgrund einer Anordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Freienfeld abgetragen, wodurch eine teilweise Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Geländes erfolgte.




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