Bis auf Weiteres gilt Notverordnung vom Sonntag

Coronavirus in Südtirol: Grüne Nummer wird mit Anrufen geflutet

Dienstag, 25. Februar 2020 | 13:40 Uhr

Bozen- “Bis auf Weiteres”, unterstrich Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler, “gilt die Notverordnung vom vergangenen Sonntag (23. Februar), nach der – neben den in dieser Ferienwoche geschlossenen Schulen – bis zum Sonntag auch alle Kleinkindbetreuungseinrichtung en, die Freie Universität Bozen, die Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana und das Konservatorium Claudio Monteverdi geschlossen bleiben. Wie danach vorgegangen wird, hängt von den sich ständig verändernden Bedingungen ab.”

Umfeldkontrollen laufen

“Dem Patienten auf der Isolierstation im Landeskrankenhaus Bozen”, erklärte Notfallmedizin-Primar Marc Kaufmann, “der bei einem zweiten Screening positiv auf das Coronavirus getestet wurde (Pressemitteilung von gestern), geht es gut, die Umfeldkontrollen sind in vollem Gange”.

Was ist ein “Verdachtsfall”?

Ein Verdachtsfall für COVID-19, erklärt Primar Kaufmann, “ist ein Patient mit klinischer Symptomatik – Fieber, Husten, Atemnot – und bestätigtem Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage in China oder in einer Gemeinde oder einer Stadt, die als Rote Zone für COVID-19 definiert wurde”.

Zusätzlich gilt als “Verdachtsfall für COVID-19” jeder, der im engen Kontakt mit einem bestätigtem Erkrankungsfall innerhalb der letzten 14 Tage stand sowie auch sanitäres Personal, das in den vergangenen 14 Tagen ungeschützt in einer sanitären Struktur gearbeitet hat, wo COVID-19 Patienten behandelt wurden.

Was bedeutet “Enger Kontakt mit COVID-19”?

Als Enger Kontakt gilt ein Aufenthalt in geringer Entfernung, unter einem Meter Abstand zur anderen Person, speziell in geschlossenen Räumen und über einen längeren Zeitraum mit einem COVID-19 Patienten.

Vorgangsweise für einen “Engen Kontakt” mit COVID-19 in Südtirol

Laut heutigem Stand gilt: Die Betroffenen werden für 14 Tage isoliert, dies kann auch zuhause erfolgen, erläutert Primar Kaufmann: Besonders wichtig sind strengste Hygiene-Maßnahmen wie regelmäßige Händedesinfektion, Oberflächendesinfektion – etwa im Bad oder WC – mit geeigneten Mitteln und das Tragen eines Mundschutzes bei jeglichem Kontakt mit anderen Menschen im Haushalt. Zusätzlich wird zweimal täglich die Körpertemperatur gemessen und telefonisch dem Dienst für Hygiene mitgeteilt.

Vorgangsweise bei einem “Verdachtsfall für COVID-19”

Bei Auftreten von Krankheitssymptomen – Fieber, Husten, Atemnot – wird aus dem “Engen Kontakt” ein “Verdachtsfall”, und es erfolgt die stationäre Aufnahme in die Infektionsabteilung am Krankenhaus Bozen mit Spezialdiagnostik für einen COVID-19-Infekt mittels Nasen-Rachen-Abstrich. Der Test muss nach 24 Stunden zur Bestätigung der Diagnose wiederholt werden. Dies gilt, wie Primar Kaufmann erklärt, für Südtirol laut heutigem (25. Februar) Stand.

Grüne Nummer

Seit der Aktivierung der Grünen Nummer, berichtete der Koordinator der Verkehrsmeldezentrale Markus Rauch, heute um 8.00 Uhr früh werden stündlich zwischen 50 und 60 Telefonate beantwortet; die Zahl der Anrufe ist wesentlich höher.

lpa

Lagezentrum rund um die Uhr besetzt

Im Lagezentrum bei der Berufsfeuerwehr in der Agentur für Bevölkerungsschutz laufen alle Fäden zusammen, regelmäßig werden Lagebesprechungen abgehalten, an der heute Vormittag neben dem Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Rudolf Pollinger auch Landesrat Arnold Schuler teilnahm.

Grüne Nummer

Von 8.00 bis 20.000 Uhr sind unter der Grünen Nummer 800 751 751 Auskünfte erhältlich.

Informationen auch auf der Homepage www.sabes.it/coronavirus

HGV begrüßt die Anstrengungen des Bevölkerungsschutzes

Der Hoteliers und Gastwirteverband (HGV) begrüßt die Anstrengungen der Landesleitstelle für Bevölkerungsschutz, transparent und sachlich über die Situation rund um das Coronavirus in Südtirol zu informieren.

„Es gilt in erster Linie, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, der Gäste, unserer   Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Wirtinnen und Wirte zu schützen“, betont HGV-Präsident Manfred Pinzger. “Deshalb haben wir auch den Aufruf des Amtes für Bevölkerungsschutz begrüßt, den Sanitätsbetrieb über die Anwesenheit von Gästen zu informieren, die von Herkunftsorten aus den elf Gemeinden der Lombardei und Venetiens kommen, in denen das Coronavirus verbreitet ist.” Als sinnvoll wird zudem die Einrichtung der Grünen Nummer 800 751 751 bewertet, an welche sich Wirtinnen und Wirte sowie Gäste wenden können.

Wichtig sei, so schreibt der HGV weiter, dass man ohne Alarmismus und Panikmache, aber mit der erforderlichen Sorgfalt und Professionalität mit der Situation umgeht. “Dies ist auch deshalb notwendig, weil sich gegenwärtig viele Gäste in Südtirol aufhalten und diese sich ebenso mit entsprechenden Fragen an den Gastgeber wenden. Zudem erreichen Südtirols Gastbetriebe vermehrt Anrufe und Stornierungen. Absolute Zahlen lassen sich noch nicht erfassen, da die Stornierungen von Gebiet zu Gebiet sehr unterschiedlich sind. Fakt ist, dass der Tourismus in Südtirol momentan derjenige Sektor ist, der die Auswirkungen der Atemwegserkrankung COVID-19 am deutlichsten spürt. Deshalb muss es darum gehen, besonnen zu reagieren und zu informieren, ohne in Panik zu fallen”, heißt es abschließend in der Pressemitteilung.

 

Von: luk

Bezirk: Bozen