Zwei der vier Bombendroher sind Jugendliche

Deutsche Polizei führte Razzia gegen Bombendroher durch

Dienstag, 25. November 2025 | 13:56 Uhr

Von: APA/AFP/dpa

Heimische Ermittler haben gemeinsam mit internationalen Partnerdiensten eine Tätergruppe ausgeforscht, die hunderte Bombendrohungen in Deutschland und Österreich verschickt haben. Am Dienstag gab es in Deutschland Razzien bei vier teils minderjährigen Beschuldigten. Die Drohnachrichten – mehr als 300 waren es alleine in Österreich – gingen unter anderem an Schulen, öffentliche Einrichtungen und Bahnhöfe und lösten teils großangelegte Polizeieinsätze und Evakuierungen aus.

Seit 2024 ermittelt die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) gemeinsam mit dem Cybercrime-Competence-Center (C4) des Bundeskriminalamtes und dem Landeskriminalamtes Salzburg wegen einer Serie von Bombendrohungen, die durch E-Mails verschickt wurden. Insgesamt wurden österreichweit bereits mehr als 300 Drohschreiben registriert, die der nun ausgeforschten Tätergruppe aus Deutschland zugeordnet werden können. Beim sogenannten “Swatting” zielen Täterinnen und Täter darauf ab, durch bewusst falsche Notfälle polizeiliche Großeinsätze auszulösen und möglichst große mediale Aufmerksamkeit zu erzeugen. Das dadurch entstehende öffentliche Echo wird innerhalb der Szene als Erfolg gewertet, erläuterte das Innenministerium in einer Aussendung am Dienstag.

Gruppe soll sich in Chat-Gruppe “Schweinetreff” vernetzt haben

Am Dienstag gab es Durchsuchungen bei Beschuldigten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen sowie einem jugendlichen Zeugen in Sachsen-Anhalt, wie das deutsche Bundeskriminalamt in Wiesbaden mitteilte. Nach Angaben der Kriminalisten agierten die Verdächtigen “rein virtuell” in einer Messengergruppe namens “Schweinetreff”. Es geht demnach um den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Gruppierung. Das Ziel der Beschuldigten sei es gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören, die Bevölkerung größtmöglich zu verunsichern und sich an der Reaktion der Sicherheitsbehörden und der öffentlichen Aufmerksamkeit “zu erfreuen”.

Durch umfangreiche technische Ermittlungen – insbesondere Analyse der Täterinfrastruktur – konnten die mutmaßlichen Hauptakteure identifiziert werden, informierten das heimische Innenministerium. Der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main zufolge sind die vier männlichen Verdächtigen zwischen 16 und 23 Jahre alt und deutsche Staatsbürger. Mutmaßlich um die Drohwirkung zu verstärken, hätten ihre E-Mails häufig einen “islamistischen Bezug” gehabt. Eine “religiös motivierte Tatmotivation” habe sich bei den Ermittlungen aber nicht belegen lassen. Alle Drohungen seien zudem falsch gewesen. “Hinweise auf eine politische Motivation der Taten bestehen derzeit nicht”, teilte ein Sprecher der Behörde mit. Bei den Durchsuchungen wurden elektronische Geräte und Speichermedien beschlagnahmt. Es seien keine Haftbefehle vollstreckt worden, betonte die Generalstaatsanwaltschaft.

Die Razzia zeige, “dass das Internet trotz vermeintlicher Anonymität keinen rechtsfreien Raum darstellt”, erklärte BKA-Vizepräsident Sven Kurenbach. Er wies zugleich auf mögliche finanzielle Folgen für die Verantwortlichen hin. Durch die Großeinsätze entstünden hohe Kosten. Die Ermittler wiesen außerdem auf psychologische Auswirkungen und Sachschäden durch die Beeinträchtigung der Betriebsabläufe etwa im Geschäfts- und Verkehrsbereich hin. Insbesondere Evakuierungen an Schulen wirkten sich “belastend” auf die oft jungen Betroffenen aus.

Täter agieren anonym in einschlägigen Online-Foren

Wie das Innenministerium informierte, kennen die überwiegend jugendlichen, teils minderjährigen Täter der “Swatting”-Szene einander in der Regel nicht persönlich, sondern agieren anonym in einschlägigen Online-Foren oder Chats. Der “Status” innerhalb der Szene ergibt sich aus der Anzahl der ausgelösten Einsätze und der erzielten öffentlichen Wahrnehmung. Geteilte Screenshots und Medienberichterstattung gelten als zentrale Erfolgsfaktoren.

Für das vorsätzliche Absetzen falscher Bombendrohungen droht in Österreich eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Zusätzlich können den Täterinnen und Tätern die Kosten der ausgelösten Polizei- und Rettungseinsätze auferlegt werden – häufig im hohen fünf- bis sechsstelligen Bereich. Zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Betroffenen bleiben davon unberührt, so das Innenministerium.

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