Helmpflicht war gestern

E-Scooter-Reform im Anrollen

Samstag, 21. März 2026 | 09:49 Uhr

Von: luk

Bozen – Ab 16. Mai gelten für E-Tretroller neue Regeln: Künftig sind eine verpflichtende Kennzeichnung mit einer nicht abnehmbaren Plakette sowie eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Wer sein Fahrzeug nicht rechtzeitig anmeldet, muss mit Geldstrafen zwischen 100 und 400 Euro rechnen. Nach der 2024 eingeführten Helmpflicht beginnt damit ein weiteres Kapitel der Reform der Straßenverkehrsordnung.

Das Kommando der Stadtpolizei in Bozen arbeitet bereits an der Umsetzung. “Unsere Telefonzentrale erhält zahlreiche Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern, die Informationen wünschen. Wir bereiten auch spezielle Kontrolltage vor, die unmittelbar mit Inkrafttreten der Regelung starten”, heißt es aus dem Umfeld der Behörde.

Keine Abkehr vom Trend erwartet

Ob die neuen Vorschriften Nutzerinnen und Nutzer vom E-Tretroller abhalten werden, bleibt abzuwarten. Graziano Poli, Vizeinspektor und Koordinator der Stadtpolizei, geht jedoch nicht davon aus: “Rund 40 Prozent der Nutzer sind sehr junge Menschen – erlaubt ist die Nutzung ab 14 Jahren –, für die der E-Scooter zu einem Trend geworden sind. Weitere 40 Prozent verwenden ihn für den Arbeitsweg, weil sie damit Geld für Treibstoff und Parkgebühren sparen und schneller unterwegs sind. Die restlichen 20 Prozent nutzen ihn für schnelle Ortswechsel.”

Dekret veröffentlicht – 60 Tage Übergangsfrist

Der Verbraucherschutzverband Assoutenti erinnert daran, dass am 18. März das Dekret zur Einrichtung der digitalen Plattform für die Ausstellung der Kennzeichen veröffentlicht wurde. Rollerfahrer haben jetzt 60 Tage Zeit, um sich an die neuen Bestimmungen anzupassen. Ab dem 16. Mai sind Kennzeichnung und Versicherung verbindlich vorgeschrieben.

Die Kennplakette – ein nicht entfernbarer Aufkleber – wird online über das “Portale dell’Automobilista” beantragt. Sie ist nicht an das Fahrzeug selbst, sondern an den Eigentümer gebunden. Die Zuordnung erfolgt über die Verbindung zwischen Kenncode und Steuernummer. Die Plakette muss am hinteren Schutzblech oder vorne an der Lenkstange angebracht werden.

Die Kosten belaufen sich auf 8,66 Euro und sind über das Bezahlsystem PagoPa zu entrichten.

Ebenfalls ab 16. Mai gilt die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden gegenüber Dritten ab, etwa Verletzungen von Fußgängern oder Radfahrern sowie Schäden an anderen Fahrzeugen. Die jährlichen Kosten variieren je nach Anbieter und Zusatzleistungen zwischen 25 und 150 Euro, berichtet die Zeitung Alto Adige.

Manipulierte Fahrzeuge und hohe Unfallzahlen

Poli weist darauf hin, dass die Leistung eines E-Scooters maximal ein Kilowatt betragen darf. Bei Überschreitung droht die sofortige Beschlagnahme. In Fußgängerzonen ist eine Höchstgeschwindigkeit von sechs km/h erlaubt, auf der Straße maximal 20 km/h. “Im vergangenen Jahr haben wir rund 15 E-Scooter beschlagnahmt, die Geschwindigkeiten von 60 bis 65 km/h erreichten”, so Poli.

Die Bilanz für Bozen im Jahr 2025 ist insgesamt besorgniserregend: 75.000 Verwaltungsstrafen wurden verhängt, 1.402 Verkehrsunfälle registriert – mit einem Todesopfer und 662 Verletzten. Häufig beteiligt waren Radfahrer und E-Scooter-Lenker, die sich nicht immer an die Vorschriften hielten.

Im vergangenen Jahr wurden 1.135 Strafen gegen E-Scooter-Fahrer verhängt, darunter 126 wegen Fahrens gegen die Einbahn, 83 wegen Befahrens von Gehsteigen, 96 wegen fehlender Beleuchtung, 54 wegen Missachtung einer roten Ampel, 46 wegen Handynutzung am Steuer, 25 wegen Nichtbenutzung des Radwegs. Hinzu kommen 30 Anzeigen wegen unerlaubter Mitnahme weiterer Personen sowie 464 Verstöße gegen die Helmpflicht.

Besonders problematisch bleibt das Phänomen manipulierter E-Bikes und E-Scooter. Innerhalb eines Jahres wurden in Bozen 27 Fahrzeuge beschlagnahmt. Prüfstandtests der Motorisierung ergaben in einigen Fällen mögliche Geschwindigkeiten von bis zu 60 oder gar 70 km/h.

Bezirk: Bozen

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