Die Geschworenen in Linz müssen über eine Einweisung entscheiden

Einweisung nach Messerattacke auf Mutter und Schwester

Freitag, 12. Juni 2026 | 22:13 Uhr

Von: apa

Das Geschworenengericht hat am Freitag in Linz einen 17-Jährigen, der im Juni 2025 in Pasching (Bezirk Linz-Land) Mutter und Schwester mit Messern verletzt hat, rechtskräftig in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Laut der psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner berge die Schizophrenie des nicht zurechnungsfähigen Burschen eine Gefährlichkeit, die nur eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung zulasse.

Anlassdelikt war laut Anklagebehörde versuchter Mord in zwei Fällen. Der Betroffene hat zuerst im Wohnzimmer auf seine Mutter mit einem Cuttermesser mehrfach eingestochen. Die 13-jährige Schwester, die ihrer Mutter helfen wollte, habe der damals 16-Jährige auch attackiert; sie wurde leicht verletzt. Als es der 43-Jährigen gelang, ihrem Sohn das Messer abzunehmen, hat dieser ein Fleischermesser aus der Küche geholt und noch mehrere Male zugestochen, sie erlitt multiple Verletzungen. Der Frau gelang es aber, zu den Nachbarn zu flüchten, die Hilfe holten.

Anlassdelikt des Mordversuchs nur im Fall der Mutter

Die acht Geschworenen stimmten nur im Fall der Mutter für eine Einweisung. Lediglich in ihrem Fall war die dafür nötige Anlasstat des Mordversuchs gegeben. Bei der Schwester des Betroffenen handelte es sich laut Gericht um schwere Körperverletzung, was laut Gesetz für eine Unterbringung nicht ausreiche, erläuterte ein Gerichtssprecher.

“Über 30, teils wulstige, Narben”

Die Staatsanwältin hatte am ersten Verhandlungstag am 1. April von einem glücklichen Zufall gesprochen, dass die Frau überlebte. Heute hat sie “über 30, teils wulstige, Narben” im Gesicht und am Oberkörper. Der Betroffene habe “mit einer derartigen Intensität so oft auf sensible Körperteile zugestochen, dass er den Tod billigend in Kauf genommen hat”. Sie sprach daher von einer bedingten Tötungsabsicht. Aufgrund seiner Erkrankung könne er aber strafrechtlich nicht verurteilt werden. Weil zu befürchten sei, dass der Betroffene “mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen” werde, beantragte die Staatsanwältin die Unterbringung.

Die Verteidigung des Teenagers hingegen hielt anfangs den Eltern vor, sich nicht um die entsprechende Behandlung des Sohns gekümmert zu haben. Dies habe letztendlich zu der Tat geführt, wenngleich ein Tötungsvorsatz dem Betroffenen nicht angelastet werden könne. Der mittlerweile 17-Jährige sagte mit kaum hörbarer Stimme, damals überfordert gewesen zu sein. Als der Vater ihm an besagtem Tag zum wiederholten Male das Ultimatum stellte, wenn er seine Medikamente nicht nehme, müsse er in ein Heim, sei es zu einer sehr belastenden Situation gekommen. Doch er habe den Ärzten misstraut und wollte die bereits abgesetzten Medikamente nicht wieder einnehmen. Der Vater berichtete dem Geschworenengericht, dass sein Sohn seit Ausbruch der Krankheit Halluzinationen habe und auch gewaltbereit sei.

Die Schwester und die Mutter, die ebenso wie der Vater in einem eigenen Saal allein vom Richter befragt wurden, gaben zu, seit der Erkrankung Angst vor dem Teenager gehabt zu haben. Warum er am 15. Juni auf seine Familie losgegangen sei, konnte sich die Mutter nur so erklären: “Ich denke eine andere Stimme hat es zu ihm gesagt.” Ob er sie wirklich habe töten wollen, wisse sie nicht, meinte sie mit tränenerstickter Stimme.

Nachbarin bemerkte Veränderung des Teenagers

Die Nachbarin, zu der die Mutter geflüchtet war, wusste davon, dass es bereits ein halbes Jahr vor dem Angriff im Garten jener Familie zu einem Zwischenfall gekommen war. Der Bursche sei “außer sich gewesen”, wollte ein Messer holen. Dann sei er weggerannt, der Nachbar und der Vater verfolgten ihn und es wurde die Polizei geholt. Der Teenager sei ins Spital gekommen. Nach der Entlassung sei er “ein anderer Mensch” gewesen. Wenn er im Garten war, habe er eigenartige Laute von sich gegeben, so die Zeugin.

Am 15. Juni sei dann die Mutter “blutüberströmt mit einem Messer in der Hand vor unserer Terrassentür” gestanden, erinnerte sich der Nachbar. Zuvor hatte sich schon die Schwester des Betroffenen zu ihm und seiner Frau in Sicherheit gebracht: “Es war uns ganz klar, dass da was ganz, ganz Schlimmes passiert ist.” Die Gerichtsmedizinerin führte aus, vor allem die Verletzungen der Mutter hätten “potenziell lebensgefährlich sein können”. Die verwendeten Messer seien dazu geeignet gewesen, jemanden zu töten.

Untypisch früher Ausbruch der Schizophrenie

Kastner verwies in ihren Ausführungen auf den untypisch frühen Ausbruch der Schizophrenie mit 14 Jahren. “Rasend schnell” habe sie sich zu einem “Defektzustand” entwickelt, bei dem etwa die Fähigkeit zum Abstrahieren völlig verloren gehe. Gleichzeitig entwickelte der Bursche eine unglaubliche Aggression. “Er war nicht mehr Herr im Haus. Aus psychiatrischer Sicht ist seine Zurechnungsfähigkeit nicht mehr gegeben”, so Kastner. Seit einem Jahr werde er nun medikamentös behandelt, allerdings ohne eine nennenswerte Verbesserung der Situation. Wegen seiner schweren nachhaltigen Störung resultiere eine Gefährlichkeit, die (derzeit) nur eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung zulasse, bestätigte sie dem Richter.

Kommentare

Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen