Von: mk
Unterfranken – Er hetzte gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden und rief sogar zu Gewalt und Mord auf. In Unterfranken verurteilte ein Berufungsgericht einen Facebook-Nutzer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Grund für das Urteil ist auch die extreme Hasskultur im Netz.
Ein Amtsgericht hatte den Mann im vergangenen Jahr zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem er 2014 in dem sozialen Netzwerk ausfällig geworden war.
Zwar wurde dem Mann positiv vor Gericht angerechnet, dass er die Nachrichten inzwischen bereue. Grund für das erneut relativ hohe Strafmaß sei aber einerseits das lange Vorstrafenregister des Angeklagten, wie ein Sprecher erklärte. Andererseits habe das Gericht auch die deutlich gestiegenen Fälle von Hetze im Internet berücksichtigt.
Das Thema beschäftigt derzeit auch viele deutsche Politiker. Im September 2015 hatte sich eine sogenannte Task Force mit Internet-Unternehmen darauf geeinigt, dass gemeldete und strafbare Beiträge innerhalb von 24 Stunden entfernt werden. Allerdings funktioniert dass laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bislang nur unzureichend.
Unions-Fraktionschef Volker Kauder schlug deshalb in der vergangenen Woche Bußgelder für Internetfirmen vor. Laut dem CDU-Politiker seien Strafen von bis zu 50 000 Euro denkbar, falls rechtswidrige Inhalte nicht innerhalb einer Woche gelöscht würden. Auch Schadenersatzzahlungen der sozialen Netzwerke an die Opfer von Hetze werden derzeit besprochen.
Im September koordinierte das Bundeskriminalamt erstmals bundesweite Razzien in Deutschland wegen Hasskriminalität im Netz. „Unsere Gesellschaft hat moralische Grundsätze – offline wie online“, betonte der deutsche Innenminister Thomas de Maizière (CDU) damals. Vermeintlich rechtsfreie Räume seien nicht tolerierbar.