Von: luk
Bozen – Zum Tod des 13-jährigen Flüchtlingsjungen Adan Hussein sind nun die Strafverfahren gegen die beiden letzten verbliebenen Ärztinnen eingestellt worden. Aus strafrechtlicher Hinsicht ist damit niemand für den Tod verantwortlich. Die Staatsanwaltschaft hatte bekanntlich Mitt März die Einleitung des Hauptverfahrens wegen fahrlässiger Tötung beantragt, da es offenbar einen Diagnosefehler gegeben hat.
Vorverhandlungsrichterin Carla Scheidle wollte die beiden Ärztinnen vor dem Fällen einer Entscheidung persönlich anhören. Dieses Treffen fand laut der Tageszeitung Alto Adige gestern statt. Die Medizinerinnen schilderten ihre Sicht der Dinge und erklärten, alles in ihrer Macht Stehende getan zu haben, um das Leben des 13-Jährigen zu retten. Die Schilderungen überzeugten am Ende auch die Staatsanwaltschaft. Sie wich von ihrer Forderung ab und beantragte einen Freispruch.
Der Fall hatte vor 3,5 Jahren für großes Aufsehen gesorgt. Die kurdische Flüchtlingsfamilie ist am 1. Oktober 2017 in Bozen eingetroffen und lebte dort für einige Tage im Freien. Am 6. Oktober nahm das Drama dann seinen Lauf: Der Flüchtlingsbub litt an einer Muskeldystrophie des sehr seltenen Typs Duchenne. Bei einem Sturz aus dem Rollstuhl hatte er sich die Oberschenkel gebrochen. Adan wurde ins Bozner Spital gebracht, wo er bereits vorher aufgrund von Atemproblemen behandelt worden war.
Am 7. Oktober starb Adan – laut Autopsie – infolge einer massiven Fettembolie. Fettgewebe war nach dem Knochenbruch freigesetzt worden und bis zur Lunge gelangt.