WWF Bozen übt scharfe Kritik

„Flüchtende Wildtiere mit dem Auto zu verfolgen, ist Tierquälerei“

Freitag, 02. April 2021 | 23:10 Uhr

Bozen – Am Donnerstag, den 25. März wurde auf dem Onlineportal Südtirol News ein Artikel mit dem Titel „Passeiertal: Zwei Wölfe rennen mitten auf der Straße“ veröffentlicht. Zwei flüchtende Wölfe wurden auf der Straße nach Pfelders mit dem Auto verfolgt und gefilmt.

„Vor einem fahrenden Auto zu flüchten und einige Kilometer vor dem Auto herzulaufen, ist ein normales Verhalten sehr vieler Säugetiere. Anstatt von der Fahrbahn zu springen und sich schnell in Sicherheit zu bringen, was deutlich weniger Energie abverlangen würde, laufen die in Panik geratenen Tiere eher geradeaus in Richtung der Straße weiter. Wie das Video zeigt, haben die Tiere erst nach einer beträchtlichen Wegstrecke die Straße verlassen“, so der WWF Bozen.

Wölfe in Pfelders drin….🤬🤬

Posted by Marlies Gögele on Wednesday, March 24, 2021

„Um sich schneller und bequemer fortzubewegen, nutzen Wölfe sowie andere Wildtiere häufig Forstwege, aber manchmal auch Straßen. Wildtiere vor fahrenden Autos herzutreiben, bedeutet für die Tiere sehr viel Stress. Sie verlieren dabei unnötige Energie. Es ist dabei vollkommen unerheblich, ob es sich dabei um einen Wolf oder einen Hirsch handelt. Wird das Tier sehr geschwächt, kann die Verfolgung mit dem Auto für das Wildtier auch tödlich enden. Es stirbt nach womöglich nach Stunden oder Tagen. Das wird nicht gefilmt. Die lustige Musik im Hintergrund lässt an eine Spaßfahrt denken. Aus Sicht des Wildtiers ist es aber das genaue Gegenteil. Die Tiere werden vom Auto erschreckt und reagieren mit einer panischen Flucht“, kritisiert der WWF Bozen.

Reuters – archiv

„Werden flüchtende Tiere mit dem Auto verfolgt, handelt es sich um Tierquälerei. Tiergerechtes Verhalten bedeutet Stress und Panik für die Wildtiere zu vermeiden, die Tiere aus einer angemessenen Entfernung zu beobachten und sie nicht in Bedrängnis oder Lebensgefahr zu bringen“, abschließend der WWF Bozen.

 

Von: ka

Bezirk: Burggrafenamt