Von: mk
Bozen – Ein Mitarbeiter der Landesnotrufzentrale ist im Berufungsverfahren vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden, berichtet Alto Adige online. Der Mann war in der ersten Instanz im Oktober des vergangenen Jahres zu vier Monaten Haft verurteilt worden – gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Roten Kreuzes, für den es eine sechsmonatige Haftstrafe gegeben hatte.
Während die Strafe für den Mitarbeiter des Roten Kreuzes bestätigt wurde, erfolgte für den Mitarbeiter der Landesnotrufzentrale ein Freispruch.
Der Vorfall, auf dem das Verfahren beruht, hatte sich im Jahr 2016 zugetragen. Die Familienangehörigen einer 76-Jährigen haben die Landesnotrufnummer gewählt. Wie sich später herausstellte, litt die Seniorin unter einer Darmblutung.
Die Landesnotrufzentrale schickte einen Rettungswagen ohne einen Arzt zur Wohnung der betagten Frau in der Annahme, dass es sich nicht um einen dringenden Notfall handelte. In der Tat schwebte die 76-Jährige nicht in offensichtlicher Lebensgefahr, allerdings sei die Situation vom Rettungspersonal nicht angemessen geschildert worden.
Der Staatsanwaltschaft zufolge hätten die beiden Angeklagten die Risiken der Situation nicht richtig eingeschätzt und beschlossen, die Seniorin nicht ins Krankenhaus zu bringen. Sie starb am Tag darauf in der Wohnung.