Bozen – Für jene drei kosovarischen Männer, die beschuldigt werden, eine finnische Urlauberin in Gröden vergewaltigt zu haben, zeichnet sich nun doch die Möglichkeit eines verkürzten Verfahrens ab.
Dies wird durch eine Änderung des Anklagesatzes seitens der Staatsanwaltschaft ermöglicht, die angibt, dass das mutmaßliche Opfer in seiner Verteidigungsfähigkeit eingeschränkt war. Diese Änderung stellt laut stol.it eine Art Neuanklage dar und eröffnet den Verteidigern eine neue Gelegenheit, einen Antrag auf ein verkürztes Verfahren zu stellen.
Ein solches Verfahren würde den Angeklagten das Recht auf eine Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel gewähren, da der Prozess schneller abgewickelt werden könnte. Die Verteidigung könnte diesen Antrag beim nächsten Termin am 13. Mai stellen.
Von: luk
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8 Kommentare auf "Gruppenvergewaltigung: Verkürztes Verfahren nun doch möglich"
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“dass das mutmaßliche Opfer in seiner Verteidigungsfähigkeit eingeschränkt war”?? Was bitte soll das heißen!? Und wieso können diese Verbrecher dadurch ihre Strafe um 1 Drittel verringern?? Und dann wird immer davon geredet wie Gewalt an Frauen scharf bestraft wird 🤔die Realität sieht dann halt wiedermal anders aus! Leider!
Das hat in dem Fall nichts mit Gewalt an Frauen zu tun sondern ist eine generelle Möglichkeit bei Straftaten
Ich würde denen ihren p…….um 1/3 reduzieren..somit wären die eingeschränkt eventuell.
haha genau die relation zum reduzierten Strafe in cm
Dann hätten die unten ja gar nichts mehr…
Innsperrn und schlüssel in die Tonne…
Verkürzten Verfahren, die Täter die schüldig sind, nehmen das an und bekommen 1/3 weniger. Unschuldigen, akzeptieren das nicht und bekommen 1/3 mehr. Viva Italia
Lebenslänglich mit der Berechnung der Lebenserwartung wie bei unseren geliebten Politikern – d.h. so ziemlich fast ewig, dann können sie ruhig 1/3 reduzieren, bleiben noch genug Jahre übrig…