Von: luk
Bozen – Die Zahl der Hochrisiko-Gemeinden in Südtirol steigt auf 33. Am Freitag sind die Gemeinden Klausen, Kaltern, Bruneck, Natz-Schabs, Olang und Gais als sogenannte rote Zone ausgewiesen worden.
In diesen Gemeinden gelten nun strengere Maßnahmen wie im Rest des Landes. Das bedeutet, dass auch hier Friseure und Schönheitspfleger zusperren müssen. Lebensmittel, Apotheken sowie Tabaktrafiken dürfen weiterhin geöffnet bleiben.
Außerdem dürfen die Bürger ihre Gemeinden nur mehr aus beruflichen, gesundheitlichen oder dringlichen Gründen verlassen. Bürger aus anderen Gemeinden dürfen die Hochrisiko-Gemeinden ebenfalls nur aus diesen Gründen betreten.
Einschränkungen für 14 Tage
Die Entscheidung ist am heutigen Nachmittag auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Thoma s Widmann und auf der Grundlage der Daten des Südtiroler Sanitätsbetriebs von Landeshauptmann Arno Kompatscher getroffen worden. Somit gelten in diesen sechs Gemeinden die einschränkenden Bestimmungen, wie sie bereits in weiteren 27 der 116 Südtiroler Gemeinden zur Anwendung kommen.
Ab Mitternacht
Der Landeshauptmann hat die Verordnung (Nr. 67), mit der die Sondermaßnahmen für die so genannten Cluster-Gemeinden erlassen werden, am heutigen Nachmittag unterzeichnet. Die Maßnahmen treten um Mitternacht in Kraft und gelten vorerst 14 Tage lang bis zum 20. November 2020.
Die Einstufung als Cluster-Gemeinde, also als Gemeinde mit einem hohen Infektionsgeschehen, erfolgt auf der Grundlage verschiedener Indikatoren, die der Südtiroler Sanitätsbetrieb ermittelt, darunter die Neuinfektionen im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Überschreiten diese die drei Neuansteckungen je 1000 Einwohner am Tag oder zehn auf 1000 Einwohner in zwei Wochen, so werden die Gemeinden unter die Lupe genommen und das Infektionsgeschehen anhand der Anzahl der Infektionsherde analysiert. Berücksichtigt werden dabei zudem die Anzahl der symptomatischen, positiv getesteten Personen, die Zahl der Krankenhaus-Aufnahmen mit entsprechendem Schweregrad und die Anzahl der Personen in Quarantäne.
Die neue Verordnung Nr. 67 kann – wie alle bisherigen Verordnungen – im Corona-Webportal des Landes Südtirol eingesehen werden. Im Corona-Portal ist zudem auch die neue Selbsterklärung zu finden.