Von: apa
Der Tiefkühlkosthersteller Iglo ist wegen einer versteckten Preiserhöhung (“Shrinkflation”) verurteilt worden. Anlass war das Tiefkühlprodukt “Iglo Atlantik Lachs”, dessen Füllmenge von 250 auf 220 Gramm reduziert wurde, ohne dass dies für Verbraucher klar erkennbar gewesen sei. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) reichte im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein und bekam auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht (OLG) Wien Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.
VKI: Erstes Urteil zu Shrinkflation, Signalwirkung für gesamten Markt
“Das Urteil ist ein starkes Zeichen gegen wettbewerbswidrige Praktiken, bei denen Preiserhöhungen versteckt und Verbraucher:innen systematisch in die Irre geführt werden”, so VKI-Chefjuristin Petra Leupold in einer Aussendung. “Zugleich liegt damit erstmals ein Urteil zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Shrinkflation-Praktiken vor.” Die Juristin schreibt dem Urteil eine “Signalwirkung für den gesamten Markt” zu.
Nach Ansicht der Gerichte erwarte der durchschnittliche Verbraucher für denselben Preis auch ein inhaltlich unverändertes Produkt, schreibt der VKI. Wird die Füllmenge reduziert, ohne dass dies für Verbraucherinnen und Verbraucher klar erkennbar ist, liege eine Täuschung über Preis und Beschaffenheit der Ware vor. Dass die tatsächliche, geringere Füllmenge korrekt auf der Verpackung angegeben war, ändere nach Ansicht der Gerichte nichts am Vorliegen der Irreführung.
Iglo: Transparenz gegenüber Konsumenten ist uns zentrales Anliegen
“Wir nehmen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien zur Kenntnis. Transparenz gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten ist für uns ein zentrales Anliegen”, heißt es in einem Statement von Iglo. “Bereits vor Verkündung der OLG-Entscheidung haben wir die Füllmenge des Produkts aufgrund der Entspannung der Rohwarenpreise wieder auf 250 Gramm angehoben”, teilte das Unternehmen weiter mit. Die temporäre Reduktion der Füllmenge sei aufgrund gestiegener Rohwarenpreise erfolgt, die angepasste Nettofüllmenge sei gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung angegeben worden.
Iglo sieht weiterhin Rechtsunsicherheit in der Frage, ob, wie und über welchen Zeitraum eine Mengenänderung zusätzlich zu kennzeichnen wäre. “Eine branchenweite Klärung und einen konstruktiven Dialog über praktikable und konsumentenfreundliche Lösungen – wie bereits von der Regierung angekündigt – begrüßen wir.”
Gesetz gegen versteckte Preiserhöhungen soll kommen
“Ich sage es immer wieder: Wer trickst, verliert. Das Urteil gegen Iglo zeigt klar, dass Shrinkflation eine Täuschung ist und rechtliche Konsequenzen hat”, kommentierte die zuständige Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ). “Jetzt geht es darum, die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Die Bundesregierung wird einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, um auch hier für Transparenz an der Kassa zu sorgen.”
Die sogenannte “Shrinkflation”, bei der die Packungsgrößen von Produkten schrumpfen, während der Preis gleich bleibt oder sogar steigt, sorgt aktuell für Diskussionen. Für Konsumenten sind diese de facto Preiserhöhungen häufig nur schwer erkennbar. Das Wirtschaftsministerium hat kürzlich ein Gesetz gegen versteckte Preiserhöhungen angekündigt. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag soll noch heuer erarbeitet werden.
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