Von: mk
Corvara – Leitungswasser im Restaurant ist kein Grundrecht. Dies geht aus einem Urteil des Kassationsgerichts hervor. Eine Touristin, die im Jahr 2019 die Zeit um Silvester in den Dolomiten verbracht hatte, verklagte das Luxushotel, wo sie untergekommen war, weil man ihr dort kein Leitungswasser serviert hatte – allerdings ohne Erfolg.
Die Frau hatte eine Woche in dem Fünf-Sterne-Hotel zum Preis von 5.700 Euro gebucht. Das Paket umfasste Halbpension, wobei die Getränke nicht mit eingerechnet waren. Während des Abendessens verlangte die Frau jedoch mehrfach nach etwas Leitungswasser und zeigte sich auch bereit, für den Dienst extra zu bezahlen.
Im Hotel lehnte man die Bitte jedoch strikt ab, zumal den Gästen lediglich Mineralwasser aus 0,75-Literflaschen zum Preis von zehn Euro angeboten wurde. Die Frau, die damit nicht einverstanden war, zog deshalb vor Gericht und verklagte das Hotel.
Ihrer Argumentation zufolge sei Zugang zu Leitungswasser das Grundrecht einer jeden Person, das ein Hotel auf diesem Niveau keinem Gast verweigern dürfe. Die Weigerung des Betriebs hätten ihr sowohl ökonomischen Schaden als auch persönliches Unbehagen bereitet, hieß es weiter. Deshalb verlangte die Frau einen Schadenersatz in Höhe von 2.700 Euro, berichtet die Zeitung Alto Adige
Obwohl bereits das Gericht in der ersten Instanz die Forderung abschmetterte, gab die Frau nicht nach und brachte den Fall bis vor die Kassation. Den Richtern zufolge gibt es in Italien allerdings keine Regelung, die vorsieht, dass in Restaurants und Hotels den Gästen Leitungswasser ausgeschenkt und an den Tisch gebracht werden müsse.
Vielmehr hätten Gastbetriebe das Recht, selbst darüber zu entscheiden. Laut Kassationsgericht habe die Frau außerdem ihr Urlaubspaket vollständig und zu optimalen Bedingungen erhalten, die im Vorfeld vereinbart worden waren. Das Urteil ist damit rechtskräftig.




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