Von: mk
Bozen – Eigentlich wollte er Verantwortung zeigen. Weil der Verdacht bestand, dass sich seine Tochter mit dem Coronavirus angesteckt hat, stellte ein Vater sein Kind freiwillig unter Quarantäne. Der Kinderhort, der von einer Bozner Genossenschaft betrieben wird, verlangt jedoch trotzdem, dass für die Zeitspanne von drei Wochen weiterhin die Kosten bezahlt werden. Der Vater reagiert empört, berichtet die Tageszeitung Alto Adige.
Laut Landesbeschluss 733/2020 ist vorgesehen, dass Schulgeld sowie Gebühren für Kindergärten oder Tagesstätten erstattet werden, sollte die Gruppe oder die Klasse in Quarantäne überstellt werden. Weil er seine Tochter rechtzeitig isoliert habe, sei es in diesem Fall rechtzeitig verhindert worden, dass die ganze Gruppe isoliert werden musste, erklärt der Vater.
Die Eltern ließen ihre Tochter noch vor dem Abstrich zu Hause, der vom Sanitätsbetrieb durchgeführt wurde und dann auch positiv ausfiel. „Paradoxerweise müssten wir keine Gebühren zahlen, wenn der Hort geschlossen worden wäre, weil es einen Kontakt zu meiner Tochter gegeben hätte. Stattdessen werden wir bestraft, weil wir eine Massenansteckung unterbunden haben“, erklärt der Vater.
Der Vater war selbst an Covid-19 erkrankt. Sobald bei ihm die ersten Symptome aufgetreten sind, behielt er seine zweijährige Tochter zu Hause. Nach einer Woche wurde er kontaktiert, weil auch seine Tochter einem Test unterzogen werden sollte. Nachdem der Test positiv ausgefallen war, blieb das Kind für insgesamt drei Wochen in Quarantäne.
Trotz allem verlangt der Kinderhort für die Quarantäne-Zeit im Oktober 170 Euro. Ungefähr derselbe Betrag werde noch einmal für die November fällig. Der Verantwortliche der Genossenschaft habe zwar eingeräumt, dass die Regelung paradox sei. Aufgrund des Landesbeschlusses seien ihm allerdings die Hände gebunden.
Der Vater hat seine Kritik auch schriftlich formuliert und einen Brief an die zuständige Landesrätin Waltraud Deeg geschickt.