Der Prozess findet am Landesgericht Salzburg statt

Mann wollte seine Frau und sich töten: Drei Jahre bedingt

Dienstag, 10. März 2026 | 18:39 Uhr

Von: apa

Ein Pensionist ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen versuchten Mordes an seiner pflegebedürftigen Frau unter Anwendung einer außerordentlichen Strafmilderung zu drei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 86-Jährige soll der 85-Jährigen heimlich eine potenziell tödliche Menge an Schlaftabletten verabreicht und auch selbst eine solche Dosis eingenommen haben. Er zeigte sich bei dem Geschworenenprozess reumütig geständig.

Eine Haushälterin des Ehepaares, die laut Anklage das Medikament besorgt und von der Tat gewusst hat, wurde ebenfalls anklagekonform wegen Mitwirkung am Mordversuch und an der versuchten Selbsttötung schuldig gesprochen. Die 59-jährige Salzburgerin, die sich im Laufe des Prozesses zu beiden Vorwürfen geständig zeigte, erhielt ebenfalls eine außerordentliche Strafmilderung wegen beträchtlichen Überwiegens der Milderungsgründe und bekam 4,5 Jahre teilbedingte Haft, davon drei Jahre bedingt. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwältin meldete sowohl im Fall des Erstangeklagten als auch im Fall der Zweitangeklagten Strafberufung an. Der Verteidiger des Pensionisten nahm Bedenkzeit. Der Anwalt der Haushälterin kündigte ebenfalls Strafberufung an. Die Geschworenen haben die Schuldsprüche einstimmig gefällt.

Hintergrund dieses Strafverfahrens ist offensichtlich eine menschliche Tragödie. Die an Demenz, Parkinson und Depressionen leidende Frau des Angeklagten, ein ehemaliges Model, war auf eine 24-Stunden-Pflege im ehelichen Wohnhaus in Salzburg angewiesen. Laut Anklage wusste sie am Abend des 31. August 2025 nichts davon, dass sich in dem Glas Fruchtsaft mit Wasser eine Dosis von rezeptpflichtigen Halcion-Tabletten befand, die ihr Mann vorher zerstampft, in der Flüssigkeit aufgelöst und ihr zu trinken gegeben hat.

Die Zweitangeklagte, eine ehemalige Pflegeassistentin, die vor rund zweieinhalb Jahren von dem Pensionisten zunächst als Pflegerin für seine Frau engagiert worden war, und dann, weil die 85-Jährige sie nicht akzeptierte, zeitweise als Haushälterin bei dem Ehepaar tätig war, soll auf Ersuchen des Erstangeklagten insgesamt 30 Stück Tabletten für den Tatplan besorgt haben. Die 59-Jährige ist bisher unbescholten. Sie bestritt zunächst einen versuchten Mord, legte aber im Laufe des Prozesses ein Geständnis ab.

“Wollte meine Frau und mich von den Qualen erlösen”

Der 86-jährige Pensionist – er lebt mittlerweile in einem Seniorenheim – stand zum ersten Mal in seinem Leben vor einem Gericht. Er zeigte sich reumütig geständig. Während der Befragung durch den vorsitzenden Richter des Geschworenenprozesses schilderte er, dass er aufgrund des schlechten Zustandes seiner Frau und seiner schweren Krebserkrankung keinen anderen Ausweg mehr sah. Er sei verzweifelt gewesen. “Ich konnte nicht mehr. Ich wollte meine Frau und mich von den Qualen erlösen.” Seine Frau habe auch gesagt, dass sie sterben wolle.

Der Verteidiger des Erstangeklagten, Rechtsanwalt Michael Hofer, präzisierte: “Es ging ihm nicht hauptsächlich darum, seine Frau zu töten, sondern sich in dieser Not selbst umzubringen und sie nach 63 Ehejahren nicht zurückzulassen.” Die affektive Einengung, der psychische Ausnahmezustand des Angeklagten habe massiv zur Tatbegehung beigetragen. Der Verteidiger stellte allerdings das Strafdelikt “Totschlag” in den Raum.

Erstangeklagter spricht von “Schock” und “panischer Angst”

Die Eindrücke im Jahr 2024 während seines Aufenthaltes in der Geriatrie und die schweren Pflegefälle, die er dort beobachtet habe, hätten den entscheidenden Anstoß zur Tat gegeben, sagte der Angeklagte. “Das war ein Schock. Ich hatte panische Angst. Ich dachte, ich muss das umsetzen, sonst habe ich keine Chance mehr. Ich wollte meine Frau nicht ermorden, ich wollte mit ihr gehen, dass wir beide abtreten.”

Als er seiner Frau am Abend den Saft mit den zerdrückten Tabletten überreichte, habe er zu ihr gesagt: “Da gebe ich dir noch einen Gute-Nacht-Trunk”, erzählte der Pensionist unter Tränen dem Vorsitzenden. “Ich bin mir so schlecht vorgekommen, als sie das Getränk mit einem Satz ausgetrunken hat. Sie hat ja bis heute davon nichts mitbekommen.” Er selbst habe dann ein Glas mit der gleichen Menge an Schlaftabletten getrunken wie seine Frau.

Am nächsten Morgen gelang es der rumänischen Pflegerin der Ehefrau nicht, die bewusstlose 85-Jährige zu wecken, sie konnte nur den Pensionisten wachrütteln. Die Pflegerin rief den Sohn des betagten Paares an, worauf die Rettung alarmiert wurde. Die Blutuntersuchung bei dem Ehepaar ergab, dass die Frau einen höheren Wert an dem Wirkstoff Triazolam im Blut hatte als der Mann. Dieser beteuerte, er habe in jedes der beiden Gläser die gleiche Menge an Tabletten – je 14 Stück – gegeben. Laut dem medizinischen Gutachten, das die Staatsanwaltschaft einholen ließ, war die verabreichte Dosis der Schlaftabletten “potenziell tödlich”. Die Menge wäre grundsätzlich geeignet gewesen, den Tod herbeizuführen.

Haushälterin dann doch zu Mordversuch geständig

Der beschuldigte Pensionist hatte bei dem Prozess erklärt, dass die Haushälterin über seine Absicht, dem Leben seiner Frau und seinem Leben ein Ende zu bereiten, gewusst habe und sie die Tabletten auf sein Bitten hin besorgt habe. 600 Euro habe er ihr dafür gezahlt. Die Zweitangeklagte, die sich wegen der Tat noch in Untersuchungshaft befindet, sagte, sie habe ihm nur helfen wollen. Als sie ihm am Tag vor der Tat zum dritten Mal zehn Stück Tabletten gebracht habe, “war er total verzweifelt, total bedrückt”. Ihr Verteidiger Kurt Jelinek sagte, seine Mandantin habe “kein Motiv, etwas Böses zu tun”. Die Frau sei geständig, ihn unterstützt zu haben, “sie wollte in Würde helfen”. Die Entscheidung habe aber der Erstangeklagte getroffen.

Über das Thema Suizid habe sie mit dem Pensionisten öfters gesprochen, sagte die Zweitangeklagte. “Ich habe vermutet, dass er kein Lebensbild mehr hat.” Die Tabletten seien nur als Schlaftabletten gedacht gewesen. “Ich wollte ihm helfen. Es war ein Fehler von mir, ich weiß. Die 600 Euro habe ich nicht genommen.” Über dessen Frau sei aber nicht gesprochen worden. “Es ist nicht um sie gegangen. Sie hat ja eine 24-Stunden-Pflege. Sie lebt in einer eigenen Welt, sie ist versorgt.” Im Laufe des Prozesses gestand sie dann eine Beitragstäterschaft zum Mordversuch ein. Als sie dem Mann am Tag vor der Tat die restlichen zehn Stück der insgesamt 30 Tabletten ausgefolgt hat, sei ihr klar gewesen, dass er die Tabletten nicht nur sich selbst, sondern auch seiner Frau verabreichen will.

Beschuldigter gegen gelindere Mittel aus U-Haft entlassen

Anfang September des Vorjahres war über den damals noch 85-Jährigen wegen des “dringenden Verdachts des Mordversuchs als unmittelbarer Täter” die Untersuchungshaft verhängt worden. Am 6. Oktober wurde der Mann von einem Salzburger Haft- und Rechtsschutzrichter gegen gelindere Mittel aus der U-Haft entlassen, unter anderem mit der Auflage, keinen persönlichen Kontakt mit seiner Ehefrau aufzunehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Enthaftung gegen gelindere Mittel Beschwerde beim Oberlandesgericht Linz eingelegt. Der Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde keine Folge gegeben.

(S E R V I C E – Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.)

Kommentare

Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen