Kostbare Juwelen erbeutet

Millionencoup im Eisacktal endet mit Freispruch – trotz erdrückender Beweise

Samstag, 24. Mai 2025 | 08:38 Uhr

Von: mk

Bozen/Waidbruck – Ein spektakulärer Juwelenraub, der sich im Jahr 2023 in Südtirol ereignet hat, nimmt eine überraschende Wende: Die vier Angeklagten, die bis zu zehn Jahre Haft riskierten, sind am Donnerstag vom Vorverhandlungsrichter in Bozen freigesprochen worden. Der Grund: Eine außergerichtliche Einigung zwischen der Verteidigung und der geschädigten Partei führte zur Einstellung des Verfahrens.

Raffinierter Plan

Wie die Nachrichtenagentur Ansa schreibt, soll die Beute einen Wert von 4,6 Millionen Euro haben. Die Täter schienen sich auf den Diebstahl gut vorbereitet zu haben.

Was war geschehen? Ein deutscher Juwelenvertreter, der sich auf der Rückreise von einer Fachmesse in Vicenza befand, machte zum Zeitpunkt der Ereignisse auf einem Rastplatz der Brennerautobahn in der Nähe von Waidbruck Halt. In diesem Moment schlugen die Diebe zu: Einer der Täter schlitzte mit einem Messer einen Reifen des SUVs auf, mit dem der Händler unterwegs war.

Als dieser bei Klausen ausfuhr, um eine Werkstatt aufzusuchen, schlugen die Täter zu: Sie nutzten die Gelegenheit und entnahmen die kostbare Fracht aus dem Wagen, der vor der Werkstatt geparkt war, um darauf die Flucht zu ergreifen.

Gestohlen wurden ein Rubellit im Wert von 3,5 Millionen Euro sowie ein Paraiba-Turmalin im Wert von über einer Million Euro.

Dank Aufzeichnungen von Überwachungskameras konnten die vier Diebe im Zuge der Ermittlungen identifiziert werden. Ein 41-Jähriger, der sich im Zuge des Verfahrens die Anwälte Nicola Nettis und Antonio Cristallo als Rechtsbeistand zugelegt hat, wurde festgenommen, während seine drei Komplizen – allesamt aus der Lombardei – angezeigt wurden.

Die entscheidende Einigung

Vor der Anhörung am hatten sich die Verteidigung und die geschädigte Partei auf ein Abkommen geeinigt. Der genaue Inhalt der Vereinbarung bleibt vertraulich. Diese Einigung führte jedoch zur Rücknahme der Klage durch das Opfer. Weil erschwerende Umstände des Diebstahls, wie etwa ein beachtlicher Schaden entfielen und damit kein Grund vorlag, von Amts wegen die Straftat zu verfolgen, konnte der Richter das Verfahren einstellen.

Bezirk: Eisacktal

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