„Zwei Phänomene mit Ähnlichkeiten, aber auch großen Unterschiede“

Morgen ist nationaler Tag gegen Mobbing und Cybermobbing

Donnerstag, 06. Februar 2020 | 12:08 Uhr

Bozen – Südtirols Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller ruft anlässlich des nationalen Tages gegen Mobbing und Cybermobbing am 7. Februar und des ebenfalls bald anstehenden internationalen „Internet Safer Day“ (11.Februar 2020) zu Vorsicht im Umgang mit dem Internet auf. Der Kinder- und Jugendanwaltschaft sind auch Fälle von Cybermobbing bekannt. “Es handelt sich dabei um ein Thema, das junge Menschen stark bewegt, weshalb wir bei den Vorträgen, die wir in den Schulen im ganzen Land organisieren, immer auch darüber sprechen. Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche dieses Phänomen kennen und wissen, wie sie sich am besten davor schützen können”, so die Kinder- und Jugendanwältin.

Mobbing wird als ein Zusammenspiel von verbalen, nonverbalen und physischen Handlungen definiert, die unfair sind und wiederholt von einer Person oder einer Gruppe von Personen gegen schwächere Personen ausgeübt werden. Man spricht beispielsweise von Mobbing, wenn das Opfer ständig schikaniert, beleidigt, ausgegrenzt oder sogar geschlagen wird. Bei Cybermobbing handelt es sich um eine spezielle Form von Mobbing: Diese Handlungen erfolgen nämlich auf telematischem Weg, d.h. über das Internet, soziale Medien usw. Cybermobbing äußert sich unter anderem durch Verleumdung, Belästigung, Identitätsdiebstahl, Erpressung und der Online-Verbreitung von Inhalten.

Obwohl die Folgen von Mobbing und Cybermobbing ähnlich sind, ist es dennoch sehr wichtig, die beiden Phänomene auseinanderzuhalten, da es große Unterschiede gibt, nicht nur was die Mittel anbelangt, die die Täter einsetzen, um ihren Opfern zu schaden. Der Cybermobber fühlt sich in seinem Tun anonym und unauffindbar. In Wirklichkeit handelt es sich dabei aber nur um eine scheinbare Anonymität, da die gesamte elektronische Kommunikation immer rückverfolgt werden kann, auch wenn das Opfer selbst Schwierigkeiten haben sollte, die Identität seines Peinigers alleine ausfindig zu machen. Gerade das Gefühl, nicht gesehen und nicht erkannt zu werden, verleitet manch einen Cybermobber, sich ungehemmt zu verhalten: Das ethische Bedenken wird geschwächt und es kommt vor, dass man online etwas sagt oder tut, was man im realen Leben nicht machen würde.

Während ein Opfer von Mobbing außerdem normalerweise zu einer bestimmten Tageszeit und an einem bestimmten Ort ins Visier genommen wird, z.B. in der Schule, leidet das Opfer von Cybermobbing jedes Mal unter dem Verhalten seines Peinigers, wenn dieser einen Computer oder ein Smartphone in die Hand nimmt. Besonders wichtig war daher die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 71 vom 29. Mai 2017 „Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Cybermobbing”, das auch die Rolle der Schule hinsichtlich der Prävention, Erziehung und Umerziehung gestärkt hat. Es gibt nämlich in jeder Schule eine Bezugslehrperson, die Initiativen zur Prävention und Bekämpfung dieses Phänomens koordiniert, während der Schulleiter die Aufgabe hat, die Eltern der betroffenen Minderjährigen zu kontaktieren und sowohl Bestrafungen als auch Erziehungsmaßnahmen für Cybermobber festzulegen.

Von: mk

Bezirk: Bozen