Von: luk
Bozen – Die Nasenflügeltests als Voraussetzung zum Präsenzunterricht in Südtirols Schulen bleiben vorerst bestehen.
Eine Gruppe von Eltern hatte mit einem Dringlichkeitsantrag die Aussetzung der Tests gefordert. Dem hat das Verwaltungsgericht aber nicht stattgegeben. Damit bleibt die Verordnung des Landes aufrecht.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Maßnahmen Medienberichten zufolge als notwendig verteidigt, um den Präsenzunterricht in den Schulen zu garantieren. Er ist davon überzeugt, dass die meisten Eltern damit einverstanden sind. Wer sich nicht testen lässt, muss in den Fernunterricht. Bei den Grund- und Mittelschülern haben mehr als 90 Prozent der Eltern ihr Einverständnis gegeben, damit ihre Kinder regelmäßig getestet werden.
Nasenflügeltest: LH zu Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Mit der heutigen Entscheidung des Bozner Verwaltungsgericht bleibt die aktuelle Regelung in Kraft: Das Einverständnis für den Nasenflügeltest ist Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht.
Das Verwaltungsgericht von Bozen hat am Donnerstag eine Entscheidung über den Dringlichkeitsantrag einer Gruppe von Eltern getroffen, die gegen die Coronavirus-Nasenflügeltests als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht in Südtirols Schulen vorgegangen sind. Das Gericht hat den Antrag abgelehnt. Damit bleibt die aktuelle Regelung vollumfänglich in Kraft. Der Termin für die Verhandlung wurde auf den 27. April festgelegt.
Landeshauptmann Arno Kompatscher begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes und ruft gleichzeitig zu Besonnenheit auf: “Die getroffene Maßnahme dient einzig und allein dem Ziel, den Präsenzunterricht möglichst langfristig zu garantieren, indem möglichst alle ihren kleinen Beitrag leisten und sich testen lassen.” Gerade jetzt gelte es, das gemeinsame Ziel hinter der Maßnahme zu erkennen. “Gemeinschaft braucht gemeinsame Regeln, an die wir uns alle halten müssen, um uns gegenseitig zu schützen. Nur so können wir diese Pandemie überwinden”, erklärt der Landeshauptmann.