Kennzeichen, Versicherung und Helm

Neue Regelwerk für E-Roller: Drastische Strafen drohen

Dienstag, 05. Mai 2026 | 10:54 Uhr

Von: mk

Bozen – Ab dem 16. Mai 2026 bzw. 16. Juli 2026 treten in Südtirol und ganz Italien wesentliche Neuerungen in Bezug auf die Nutzung von Elektro-Rollern in Kraft. Wer mit einem Elektro-Roller unterwegs ist, muss sich auf neue Pflichten einstellen. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) nennt die wichtigsten Details zu Fristen, Kosten und Sicherheit.

Mit dem Gesetz Nr. 177/2024 reagiert der Gesetzgeber auf die steigenden Unfallzahlen und führt eine umfassende Reform für Kleinst-Elektrofahrzeuge ein. Ziel ist eine bessere Identifizierbarkeit der Fahrzeuge und ein erhöhter Schutz für alle Verkehrsteilnehmer.

Die Neuerungen im Überblick:

Kennzeichenpflicht (ab 16. Mai 2026)

Jeder E-Roller muss mit einem Identifikationskennzeichen (contrassegno) ausgestattet sein.

• Beantragung: Online über das „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE (https://www.ilportaledellautomobilista.it/web/portale-automobilista/monopattini-contrassegno-identificativo)
• Besonderheit: Das Kennzeichen ist personengebunden und nicht an das Fahrzeug gebunden. Bei einem Neukauf kann es auf das neue Fahrzeug übertragen werden.
• Kosten: Die Gebühren belaufen sich auf insgesamt 33,66 Euro.
• Anbringung: Der Aufkleber muss gut sichtbar am hinteren Schutzblech (parafango) oder alternativ an der Lenkstange angebracht werden.
• Meldepflicht: Diebstahl oder Verlust müssen innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei oder den Carabinieri angezeigt werden und das Protokoll auf dem „Portale dell’Automobilista“ unter “Gestione pratiche online” hochgeladen werden.

Versicherungspflicht (ab 16. Juli 2026)

Zwei Monate nach der Kennzeichenpflicht startet die Pflicht zur Haftpflichtversicherung.

• Deckung: Versichert werden müssen Schäden an Dritten (Personen, Sachen, Tiere) mit einer Mindestsumme von 7,8 Mio. Euro – analog zur Kfz-Haftpflicht.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben zwei Möglichkeiten:

1. Die private Haftpflichtversicherung (auch Familienhaftpflichtversicherung genannt): Verbraucherinnen und Verbraucher sollten dringend prüfen, ob ihre bestehende private Haftpflichtversicherung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. In den meisten Fällen decken Standard-Verträge versicherungspflichtige Fahrzeuge nicht ab. Es ist zwingend eine spezifische Erweiterung oder eine separate Polizze notwendig, die das individuelle Kennzeichen des E-Rollers ausweist. Am besten man kontaktiert die eigene Versicherung, um nachzufragen, ob der aktuelle Versicherungsschutz den neuen Regeln für E-Roller angepasst werden kann. Dies wäre vermutlich eine der kostengünstigeren Lösungen.

2. Eine spezifische Haftpflichtversicherung abschließen: Ähnlich wie beim Auto, gibt es Haftpflichtversicherungen, die eigens für diese Risikoabdeckung gemacht sind. Wie sich hier der Tarifmarkt entwickelt, kann heute noch nicht eingeschätzt werden. Die VZS empfiehlt, mehrere Versicherungen zu kontaktieren, um ein personalisiertes Angebot einzuholen.

Helmpflicht (bereits in Kraft)

Die Helmpflicht gilt ausnahmslos für alle Fahrerinnen Fahrer – unabhängig vom Alter. Der Helm muss nach UNI EN 1078 oder UNI EN 1080 zertifiziert sein. Ein einfacher Freizeithelm ohne diese CE-Kennzeichnung genügt nicht.

Harte Sanktionen bei Verstößen

Die Nichteinhaltung der neuen Regeln kann teuer werden. Die Bußgelder sind kumulierbar: Fehlt das Kennzeichen, droht eine Geldstrafe von 100 bis 400 Euro. Bei Wiederholung kommt es zur Einziehung des Fahrzeugs.

Auch eine fehlende Versicherung wird einer Strafe von 100 bis 400 Euro teuer. In diesem Fall wird der Roller sofort beschlagnahmt.

Fahren ohne Helm wird hingegen mit Strafen von 50 bis 250 Euro sanktioniert.

Bezirk: Bozen

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