Die Eltern des verhungerten Buben zeigten sich vor Gericht geständig

Prozess gegen Eltern nach Verhungern von Bub begonnen

Montag, 09. Februar 2026 | 12:27 Uhr

Von: apa

Im Fall eines im Mai 2024 aufgrund von massiver Unterernährung im Tiroler Bezirk Kufstein verstorbenen dreijährigen Buben hat am Montag am Landesgericht Innsbruck der Prozess gegen die wegen Mordes, Quälens und Freiheitsentziehung angeklagten Eltern begonnen. Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer von “Höllenqualen”, die der Bub vor seinem Tod erleiden musste. Die Verteidiger der beiden 27-Jährigen erklärten, dass sich die Eltern vollumfänglich schuldig bekennen.

“Es gibt keine Erklärung für das, was ich getan habe”, sagte der angeklagte Vater in einer knappen persönlichen Erklärung, die er in schnellen Worten vortrug. “Nichts würde nur ansatzweise erklären”, was geschehen sei. Sein Verhalten sei “unentschuldbar” und er erkenne seinen “Fehler”. Der 27-Jährige bereue seine Tat “wirklich jeden Tag”, und es tue ihm leid, dass seine anderen Kinder “das Sterben und Leiden” des Buben mitbekommen mussten. Sein Anwalt, Matthias Holzmann, meinte in einem kurzen Plädoyer lediglich, dass der Angeklagte “sehr behütet” aufgewachsen sei, jedoch “nie gelernt hat, auf eigenen Beinen zu stehen”. Er habe auch “gewisse mentale Defizite” bezüglich seines Einfühlungsvermögens. Der Anwalt bat um ein sachliches und faires Verfahren.

Die Mutter des getöteten Buben wollte sich dagegen vor Gericht nicht äußern und verwies auf ihre bisherigen Angaben. Auch ihr Anwalt, Oliver Mathis, machte keine weiteren Ausführungen in dem Prozess im Großen Schwurgerichtssaal, der von zahlreichen Medienvertretern und Gerichtskiebitzen verfolgt wurde.

Verfahren für Staatsanwältin “Zumutung”

“Dieses Verfahren ist nichts anderes als eine absolute Zumutung”, hatte Staatsanwältin Verena Pezzei insbesondere mit Blick auf die Geschworenen ihr Eröffnungsplädoyer begonnen. Das Kind sei von “denjenigen, die ihn beschützen sollten”, in “perfider und abscheulicher” Art und Weise ermordet worden. So sei es isoliert, geschlagen, in einen dunklen Raum eingesperrt, mit Kabelbindern gefesselt und nur wenig oder gar nicht mit Nahrung versorgt worden.

Die öffentliche Anklägerin beschrieb eine “mystische Scheinwelt”, in die sich die Eltern aufgrund einer finanziell schwierigen Situation “geflüchtet” hätten. Sie wähnten einen “Dämon” im Körper ihres Kindes und die “Kraft dieses Dämons war abhängig vom körperlichen Zustand des Kindes”. Daher habe der Bub “möglichst qualvoll” sterben müssen.

Darüber hätten sich die beiden 27-Jährigen auch untereinander in Chats und Mails ausgetauscht: “Die Angeklagten haben sich unaufhörlich darin bestärkt”, beschrieb sie. Die Eltern hätten den Dreijährigen “entmenschlicht” und sich “ergötzt und darüber lustig gemacht”, las die Staatsanwältin auch erschreckende Nachrichtenverläufe vor. Der Dreijährige sei schließlich nach fünf Monaten “alleine und entkleidet an den Qualen, die ihm seine Eltern fünf Monate lang zugefügt haben, gestorben”. Die Eltern, die sich die Ausführungen der Staatsanwältin durchwegs mit dem Blick zum Boden anhörten, hätten sich auf den Tod des Kindes vorbereitet und sich Antworten zurechtgelegt. So habe der Vater gemeint, dass das Kind krank war und “nicht mehr essen” wollte. Die Mutter habe sich dagegen “völlig apathisch” verhalten.

Kind hatte laut Gutachterin “Greisengesicht”

“Nur vom Ansehen konnte man erkennen, dass das Kind verhungert und verdurstet ist”, führte indes Gerichtsmedizinerin Elke Doberentz aus. Nur vier Kilo habe der Dreijährige gewogen und damit das Gewicht eines vier Monate alten Säuglings gehabt. Doch nicht nur das Gewicht sprach offenbar eine eindeutige Sprache: “Das Kind hatte ein Greisengesicht, der Körper war nur mehr Haut und Knochen.” Hinweise auf Fremdeinwirkungen habe es indes lediglich an den Hand- und Fußgelenken gegeben, die auf “Hautreizungen” hindeuteten. Ansonsten sei das Kind nicht krank gewesen. “Von den Organen her war er ein gesunder Junge”, hielt die Gutachterin fest.

Vater verständigte nach Tod die Polizei

Der Bub war am 19. Mai 2024 tot in seinem Bett liegend aufgefunden worden, woraufhin der Vater die Polizei verständigte. Nachdem die Eltern wegen eines psychischen Ausnahmezustands in einem Spital gewesen waren, wurden sie festgenommen. Die Geschwister – allesamt Mädchen – im Alter von einem, drei und sechs Jahren, wiesen indes keine Mangelerscheinungen auf. Auch war die Familie zuvor behördlich nicht auffällig gewesen. Die Familie lebte nach Angaben der Staatsanwaltschaft in finanziell angespannter Lage, sehr zurückgezogen und pflegte nur wenig Kontakt zu den Eltern des angeklagten Vaters.

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