Von: apa
Eine 33-Jährige ist am Donnerstag am Grazer Straflandesgericht wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu 21 Monaten Haft verurteilt worden, davon sechs unbedingt. Letztere gelten wegen der sechsmonatigen U-Haft als verbüßt. Die Frau hatte gestanden, nach dem Amoklauf an einer Grazer Schule im Juni 2025 Spenden für Hinterbliebene über eine Online-Crowdfunding-Plattform gesammelt zu haben. Auch hatte sie Sozialleistungen zu Unrecht bezogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Frau aus dem Bezirk Leibnitz war Ende September 2025 verhaftet worden, nachdem Medien auf den mutmaßlichen Betrug aufmerksam wurden und mit ihr Kontakt aufgenommen hatten. Danach hatte es umfangreiche Ermittlungen der Polizei gegeben. Bei der Spendensammlung hatte sie rund 37.000 Euro lukriert. Zudem hatte sie vor dem Spendenbetrug auch zu Unrecht Sozialleistungen bezogen, sowohl Geld für eine Ausbildung zur Pflegeassistentin als auch Notstandshilfe, gesamt rund 23.000 Euro. Dafür und wegen eines angeblich für Tierschutzzwecke verkauften Kleides, das sie aber der Käuferin nicht geliefert hatte, musste sie sich am Donnerstagnachmittag vor einem Schöffengericht verantworten.
“Ganz, ganz gewaltige kriminelle Energie”
Die vorsitzende Richterin Barbara Schwarz attestierte der Beschuldigten eine “ganz, ganz gewaltige kriminelle Energie”. Die 33-Jährige hatte schon am 11. Juni 2025 – einen Tag nach der Amoktat mit zehn Toten, der Schütze beging Suizid – über eine internationale Online-Crowdfunding-Plattform einen Spendenaufruf gestartet. Sie hatte sich dabei fälschlich als Hinterbliebene ausgegeben und auf diese Weise mehr als 37.000 Euro an Spenden lukriert. Davon war laut Staatsanwaltschaft nur ein geringer Anteil – 2.526 Euro – an betroffene Opferfamilien weitergegeben worden – und dies auch erst, als sie befürchten musste, dass man ihr auf die Schliche gekommen war. Die Beschuldigte habe die Erschütterung zahlreicher Personen nach der Amoktat an der Schule schamlos ausgenutzt, so die Staatsanwältin. Bei manchen Angehörigen der Opfer habe sie sich u. a. als Rettungssanitäterin ausgegeben und auf Begräbnissen Kontakte zu den Hinterbliebenen geknüpft, wie auch über soziale Medien.
Ihr Verteidiger, Manfred Arbacher-Stöger, argumentierte damit, dass die Frau einen schwierigen Start ins Leben gehabt habe und belegte dies mit Details. “Aber jetzt hat sie ihr Leben geregelt, sie hat gestanden, sie geht arbeiten und nimmt eine Therapie”, so der Rechtsanwalt. Man möge auch nicht vergessen, dass sie sechs Monate in U-Haft gewesen sei. Die Haft habe bei ihr ein Umdenken bewirkt, sie wolle auch Wiedergutmachung leisten. Nach der Entlassung habe sie sich sofort um einen Job bemüht.
Es habe 623 Spender gegeben, davon einige unbekannt, weil anonym, einige hätten direkt an die 33-Jährige gespendet. Beim Kontakt mit einem österreichweit bekannten Musiker habe sie sich als Polizist “Patrick” ausgegeben, hieß es laut Anklage. Der Mann hatte dann rund tausend Euro direkt auf ihr Konto gespendet. Richterin Schwarz versuchte, der Frau ihr Handeln zu verdeutlichen: “Die 623 Spender werden im schlimmsten Fall nichts mehr spenden.” Und mit den erschlichenen Sozialleistungen habe sie alle Staatsbürger und Steuerzahler geschädigt.
“Ich wollte helfen”
Bei den Befragungen sprach die 33-Jährige mit leiser Stimme. “Ich habe die Übersicht verloren”, meinte sie einmal. “Es tut mir leid, dass ich das gemacht habe. Ich wollte helfen.” Geholfen habe sie, kommentierte Schwarz, aber nur sich selbst. Die Frau erklärte, sie habe durch die Haft erstmals so etwas wie Ordnung und Erziehung erfahren. Gegen Schluss des Prozesses brach sie in Tränen aus.
Nach kurzer Beratung des Schöffengerichts verkündete Schwarz das Urteil: 21 Monate Haftstrafe bei einem angedrohten Höchstrahmen von drei Jahren. Die davon sechs Monate unbedingte Haftstrafe sei mit der U-Haft verbüßt. Die Frau nahm das Urteil an. “Ich möchte Sie nicht noch einmal in Haft sehen, und ich erteile die Weisung zu Bewährungshilfe und Psychotherapie”, sagte die Richterin. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.




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