Die Vorwürfe wurden großteils bestritten

Schuldspruch in Prozess um Missbrauch von 13-Jähriger in NÖ

Dienstag, 22. Juli 2025 | 14:37 Uhr

Von: apa

Ein 73-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Korneuburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. Der Italiener soll im Weinviertel zahlreiche Übergriffe gegen ein Mädchen verübt haben. Gestartet haben dürften die sexuellen Handlungen, die laut Anklage auch die Schwangerschaft der Ukrainerin zur Folge hatten, als das Opfer 13 Jahre alt war.

Der Senior hatte sich großteils nicht schuldig bekannt. Geständig war er aber zur Herstellung von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial, allerdings ohne Unrechtsbewusstsein zu offenbaren. Hier erfolgte ebenso eine Verurteilung wie wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, weil der 73-Jährige teilweise als Aufsichtsperson des minderjährigen Opfers gegolten hatte.

“Es besteht überhaupt kein Zweifel an der Schuld des Angeklagten”, hob der vorsitzende Richter hervor. Mildernd wirkten sich bei der Strafbemessung neben dem Geständnis hinsichtlich des Kindesmissbrauchsmaterials auch der lange Zeit ordentliche Lebenswandel und das Vorgehen im Einverständnis mit dem Opfer aus. Als erschwerend galten die Vielzahl an Verbrechen und Vergehen sowie auch der lange Tatzeitraum.

73-Jähriger half Familie des Opfers

Der Angeklagte hatte das Opfer in der Ukraine kennengelernt und soll die Familie des Mädchens – eine Mutter mit drei Töchtern – im Sommer 2022 auch bei der Flucht nach Österreich unterstützt haben. In einer von ihm organisierten Unterkunft im Weinviertel lebte der 73-Jährige fortan in unmittelbarer Nähe zu den Geflüchteten. “Eigentlich eine sehr schöne Geschichte bis jetzt, dass Sie sie rausgeholt und ihnen geholfen haben”, sagte der vorsitzende Richter.

Die Wende folgte laut Anklage jedoch rasch. Anfang 2024 soll die damals 13-Jährige auf Annäherungsversuche des Seniors eingegangen sein, führte Staatsanwältin Gudrun Bischof aus. Das Mädchen habe sich auch einverstanden gezeigt, “wie ein Liebespaar zusammenzuleben”. Nahezu täglich kam es in der Folge zu sexuellen Handlungen, so der Vorwurf.

Nach dem Vorliegen eines positiven Schwangerschaftstests habe das Mädchen ihr Kind zunächst austragen wollen, wurde von der Mutter aber vom Gegenteil überzeugt. Es kam zum Schwangerschaftsabbruch. Später erfuhr der damalige Unterkunftsgeber der ukrainischen Familie im Weinviertel von den Vorfällen. Der Mann informierte die Schule, eine Gefährdungsmeldung erging dann an die zuständige Bezirkshauptmannschaft.

Festnahme Ende 2024

Am 30. Dezember des Vorjahres wurde der 73-Jährige letztlich in Gewahrsam genommen, Untersuchungshaft wurde verhängt. “Bis zum Tag der Festnahme” habe der Angeklagte sexuellen Kontakt zu dem dann 14-jährigen Mädchen gehabt, führte Staatsanwältin Bischof aus.

Der Beschuldigte selbst stritt die Missbrauchsvorwürfe vehement ab. Auch habe das Opfer nicht schwanger von ihm werden können, da er zeugungsunfähig sei – was von einem Gutachten jedoch nicht eindeutig untermauert wurde. Generell erachtete sich der 73-Jährige als fälschlicherweise beschuldigt, finanzielle Interessen der Familie des Mädchens ortete er als Hintergrund dafür.

Die kontradiktorische Einvernahme des Mädchens wurde im Schöffenverfahren per Video vorgespielt, die Öffentlichkeit dabei ausgeschlossen. “Er war für mich wie ein Vater”, sagte indes die Mutter des Opfers über den 73-Jährigen. Die Missbrauchshandlungen habe sie, bis sie von der Schwangerschaft ihrer Tochter erfuhr, nicht mitbekommen.

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