Verwaltungsgericht lehnt Antrag ab

Schwangere Angestellte: Firma muss geeignete Arbeit zuweisen

Montag, 25. Juli 2016 | 16:10 Uhr

Bozen – Ist eine Angestellte schwanger, muss das Unternehmen dafür sorgen, dass ihr eine angemessene, den Umständen entsprechende, Arbeit zugeteilt wird.

Das hat Medienberichten zufolge das Verwaltungsgericht entschieden und damit die Einschätzung des Arbeitsinspektorats des Landes bestätigt.

Dieses hat den Antrag einer Kassiererin sowie des Handelsunternehmens Aspiag zurückgewiesen, schon vor dem siebten Schwangerschaftsmonat zu Hause zu bleiben.

Von: luk

Bezirk: Bozen