Gegenäußerung von Armando Sacchi Zaut wird abgewartet

Stadt Bozen leitet Verfahren gegen Taxifahrer ein

Montag, 19. Dezember 2016 | 17:12 Uhr

Bozen – Im Fall des Übergriffs eines Bozner Taxifahrer gegenüber einer Biologin aus Kenia hat der Stadtrat am Montag reagiert und ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.

Außerdem nehmen Bürgermeister Renzo Caramaschi sowie der Stadtrat zu den gegen die Gemeindeverwaltung erhobenen Anschuldigungen Stellung. Es wird präzisiert, dass der Bürgermeister nicht die Möglichkeit hat, eigenhändig eine sofortige Aussetzung der Lizenz zu veranlassen. Die Vorwürfe, die Rechte der Frauen nicht zu schützen seien beleidigend und entbehren jeder Grundlage.

Nachfolgend die vollinhaltliche Stellungnahme aus dem Bozner Rathaus:

 

“In Bezug auf die Ereignisse vom 2.12.2016, die den Taxifahrer Armando Sacchi Zaut betreffen, weist der Stadtrat darauf hin, dass ein Verwaltungsverfahren wegen Verstoß gegen den Art. 30 Abs. 4 Buchstabe m) der einschlägigen Gemeindetaxiverordnung eingeleitet wurde, der besagt, dass es verboten ist, “sich den Kollegen oder den Fahrgästen gegenüber unkorrekt oder nicht dem öffentlichen Charakter des geleisteten Dienstes angemessen zu verhalten”. Im Sinne des Art. 33 derselben Verordnung “werden bei Verletzung der in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften folgende Verwaltungsstrafen verhängt: a) schriftliche Ermahnung; b) Geldstrafe; c) Suspendierung der Lizenz; d) Widerruf der Lizenz.”

Das genannte Verwaltungsverfahren hat mit dem laufenden strafrechtlichen Verfahren, das von den zuständigen Gerichtsbehörden abgewickelt wird, nichts zu tun.
Sobald beim Amt für Mobilität die Gegenbemerkungen des von der Maßnahme betroffenen Taxifahrers eingehen werden, wird die Gemeindekommission für den Taxidienst, die ausdrücklich für die verwaltungstechnische Evaluierung der Fakten zuständig ist, in einer eigenen Sitzung ihr Gutachten dazu abgeben.

Die Stadtregierung unterstreicht, dass die Äußerungen, die in den vergangenen Tagen von mehreren Seiten kamen, ganz und gar unpassende Formulierungen enthalten (die Gemeindeverwaltung schützt die Täter; sie stellt sich auf die Seite der Verbrecher und nicht auf jene der Opfer), die weder der korrekten Arbeit der Gemeindeämter noch jener der Taxikommission dient.

Da die geltende Taxidienstverordnung nicht die Möglichkeit vorsieht, dass der Bürgermeister eigenhändig eine sofortige Aussetzung der Lizenz veranlassen kann, entbehren die Bemerkungen der letzten Tage jedweder Grundlage.

Die Anschuldigung, die Rechte der Frauen nicht zu schützen, ist beleidigend und widerspricht dem Geiste und den Werten des Bürgermeisters, der Stadtregierung und der gesamten Verwaltung.”

 

Von: luk

Bezirk: Bozen

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