Sozialdienst statt Gefängnis

Tod nach Sexspiel: Pusterer schließt Vergleich vor Gericht

Samstag, 08. Februar 2020 | 18:30 Uhr

Bozen/Reischach/St.Georgen – Der 35-jährige Reischacher Patrick Pescollderungg ist nach dem Tod von Maria Magdalena Oberhollenzer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt worden, schreibt Alto Adige online. Wie berichtet, ist die Frau am 27. Dezember vor zwei Jahren tot in ihrer Wohnung in St. Georgen bei Bruneck aufgefunden worden.

Pescollderunggs Verteidiger haben dem Gericht einen erweiterten Vergleich unterbreitet, um den Fall bereits im Verlauf der Vorverhandlung abzuschließen.

Weil der 35-Jährige bereits sieben Monate im Gefängnis und rund fünf Monate im Hausarrest abgesessen hat, muss er nicht mehr ins Gefängnis. Bei Haftstrafen unter vier Jahren kommt man frei und wird unter die Aufsicht des Sozialdienstes gestellt – bei guter Führung und falls man sich einsichtig zeigt. Auf Pescollderungg treffen beide Faktoren zu.

Auch die Staatsanwaltschaft stimmte mit der These der Verteidigung überein, dass es ausreichend Belege – auch wissenschaftlicher Natur – dafür gebe, dass der Tod der 54-Jährigen auf einen Unfall zurückzuführen sei.

Laut Untersuchung soll die Frau – wie von Pescollderungg stets beteuert – aufgrund eines gefährlichen erotischen Spiels ums Leben gekommen sein, zu dem sich beide vorher gemeinsam bereit erklärt hatten. Demnach wurde die Frau am Höhepunkt der Lust gewürgt. Doch die Strangulation wurde nicht rechtzeitig abgebrochen.

Der Angeklagte hatte erklärt, einen Bademantelgürtel benutzt zu haben, um der Frau die Luft abzuschnüren. Pescollderungg beteuerte jedoch stets, dabei ins Antlitz der Frau geschaut zu haben. Stattdessen wurde die Frau laut gerichtsärztlichem Gutachten von hinten stranguliert. Dadurch hatte Pescollderungg noch weniger die Möglichkeit, die Kontrolle über das riskante Spiel zu behalten, da er das Gesicht der Frau nicht sehen konnte.

Im Rahmen der Autopsie hatte man außerdem herausgefunden, dass die Frau zum Zeitpunkt des Geschehens stark angetrunken war. Im Blut wurden über 3,7 Gramm Alkohol pro Liter festgestellt. Auch gewohnheitsmäßige Trinker laufen mit so einem Pegel Gefahr, ins Koma zu kippen.

Im Rahmen der Untersuchung hatte sich auch herausgestellt, dass Oberhollenzer selbst den 35-Jährigen in ihre Wohnung eingeladen hatte, um gemeinsam den Abend zu verbringen. Die Frau lebte allein und litt unter Alkoholsucht. Der Angeklagte unterstrich, dass er ein guter Bekannter von Oberhollenzer gewesen sei und dass sie sehr unter ihrer Einsamkeit gelitten habe. Die beiden hatten sich entschlossen, intim zu werden, wobei die Frau selbst das Würgespiel vorgeschlagen habe.

Dass es sich um einen Unfall handelt, soll auch durch die Autopsie belegt worden sein. Demnach sei das Gewebe am Hals nicht besonders blutunterlaufen gewesen, was darauf hindeutet, dass die Strangulation nicht mit voller Kraft erfolgt war. Das beweist wiederum, dass keine Tötungsabsicht vorlag.

Von: mk

Bezirk: Bozen, Pustertal