Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung

Tod von Frühgeborenen: Bestattung ist nun möglich

Freitag, 22. Mai 2026 | 09:47 Uhr

Von: mk

Bozen – Nach dem Tod zweier Frühgeborener in der Neugeborenenabteilung des Bozner Krankenhauses im vergangenen August ermittelt die Bozner Staatsanwaltschaft bekanntlich gegen acht Personen. Im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens hat der zuständige Untersuchungsrichter eine Autopsie angeordnet.

Die Untersuchung wurde von den Gutachtern des Ermittlungsrichters (GIP) – dem Neonatologen Savino Risso, dem Pathologen Gaetano Bulfamante und dem Gerichtsmediziner Sabino Pelosi – im Beisein der Parteisachverständigen durchgeführt; nun wird die Einreichung des Gutachtens erwartet.

In der Zwischenzeit hat die Staatsanwaltschaft die Genehmigung zur Bestattung erteilt.

Wie berichtet, waren die Babys nur wenige Stunden beziehungsweise Tage nach ihrer Geburt am 12. und 13. August auf der Intensivstation am Bozner Krankenhaus gestorben. Beide Babys waren zu früh auf die Welt gekommen und hatten sich mit dem Bakterium Serratia marcescens infiziert, das am Spülmittel nachgewiesen werden konnte, welches in Küchen des Sanitätsbetriebs verwendet worden war. Vier weitere Frühgeborene waren ebenfalls infiziert.

Es bestand der Verdacht, dass durch den Kontakt mit dem kontaminierten Spender Keime auf Hände gelangt sein könnten – und von dort möglicherweise zu den hochsensiblen Neugeborenen. Sowohl Krankenhauspersonal als auch die Besucher hatten Zugang zu den Küchen.

Um kein Risiko einzugehen, hat der Sanitätsbetrieb vorsorglich in allen sieben Krankenhäusern des Landes das potenziell kontaminierte Spülmittel aus dem Verkehr gezogen. Gesundheitslandesrat Hubert Messner sprach den betroffenen Familien sein Mitgefühl aus.

Der Vorwurf, weshalb die Staatsanwaltschaft gegen die acht Betroffenen – Ärzte und Angestellte des Südtiroler Sanitätsbetriebs – ermittelt, lautet auf fahrlässige Tötung.

Bezirk: Bozen

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