Urteilsbegründung stellt Verteidigung nicht zufrieden

“Tödlicher Unfall wäre vermeidbar gewesen”

Mittwoch, 29. Mai 2019 | 10:53 Uhr

Bozen – Der Unfall im Sommer 2016 nahe des Bozner Spitals, bei dem der 26-jährige Alexander Daum sein Leben verlor, wäre vermeidbar gewesen. Das unterstreicht Richter Walter Pelino in der Urteilsbegründung. Für einen Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss würden nicht dieselben Verhaltensregeln wie für einen nüchternen gelten: Abgesehen davon, dass es verboten sei, sich betrunken ans Steuer zu setzen, müsse man gerade bei getrübtem Bewusstsein besonders vorsichtig sein.

Bei dem Unfall in der Nacht auf den 16. Juli querte Daum mit dem Fahrrad nahe des Zebrastreifens die Straße. Dabei wurde er von einem Auto erfasst. Nur Stunden nach dem Unfall erlag er seinen Verletzungen. Bei dem Autofahrer wurden 1,43 Promille Alkohol im Blut festgestellt. Er musste sich wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr verantworten und wurde in einem verkürzten Verfahren zu einem Jahr und zwei Monaten Haft verurteilt.

Die Verteidigung hatte hingegen darauf gepocht, dass der Unfall nicht zu vermeiden gewesen sei – unabhängig vom Zustand des Autolenkers. Sie will in Berufung gehen.

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Von: luk

Bezirk: Bozen