Die Staatsanwaltschaft ermittelt

Tragödie in Luttach: Dem Unfalllenker drohen 18 Jahre Haft

Sonntag, 05. Januar 2020 | 18:16 Uhr

Bozen/Luttach – Die Staatsanwaltschaft Bozen teilt mit, nach dem schweren Autounfall in Luttach umgehend die Ermittlungen aufgenommen zu haben. Der zuständige Staatsanwalt hat am Vormittag einen Lokalaugenschein am Unfallort vorgenommen und den Unfallhergang anhand der derzeitig vorhandenen Erkenntnisse rekonstruiert.

Die Opfer waren allesamt aus einem von Steinhaus kommenden in Richtung Süden fahrenden Bus ausgestiegen. Die Stelle befindet sich in Oberluttach, wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h herrscht, und war beleuchtet; außerdem gibt es einen Zebrastreifen.

Der Busfahrer hat an einer als Bushaltestelle ausgewiesenen Stelle Halt gemacht. Um zu ihrem Hotel zu gelangen, mussten die Opfer die Straße überqueren und einige Schritte in Richtung Norden gehen.

Das Unfallauto kam von Süden. Es ist zurzeit nicht klar, auf welcher Höhe der erste Fußgänger erfasst wurde. Anschließend hat der Lenker die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und ist gegen einen Schotterhaufen auf der rechten Straßenseite geprallt.

Aufgrund der gesamten Unfalldynamik sei von einer erheblichen Übertretung der Geschwindigkeitsbegrenzung auszugehen, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Es wird ein Gutachten zur genauen Feststellung der Geschwindigkeit in Erwägung gezogen.

Das Auto und das Mobiltelefon des Beschuldigten wurden beschlagnahmt, das Beweismaterial wird in den nächsten Tagen ausgewertet werden.

Bei dem Fahrer wurde ein Alkoholtest mit Alkomat durchgeführt. Der Test hat einen Mindestgehalt von 1,97 g/l Alkohol im Blut ergeben. Es wurde auch eine Blutentnahme im Krankenhaus vorgenommen. Außerdem wurde eine Urinprobe entnommen.

Am Vormittag hat im Krankenhaus Bruneck die Leichenbeschau stattgefunden. Die Todesursachen sind klar und eine Autopsie ist somit nicht notwendig. Sobald die Angehörigen die Opfer erkannt haben, werden die Leichname freigegeben. Zwei weitere Personen befinden sich in akuter Lebensgefahr.

Der Beschuldigte wurde wegen der Straftat laut Art. 589-bis StGB (Strafgesetzbuch), erschwert durch die Trunkenheit am Steuer und die Mehrzahl der Opfer, mit einer Strafandrohung bis zu 18 Jahren Gefängnis, festgenommen, und befindet sich zurzeit im Krankenhaus von Bruneck. Sobald wie möglich wird er in das Bozner Gefängnis überstellt.

Im Laufe des morgigen Vormittags wird die Staatsanwaltschaft die Bestätigung der Festnahme beantragen. Die Haftüberprüfung findet voraussichtlich am Dienstag oder Mittwoch statt.

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Von: mk

Bezirk: Bozen, Pustertal