Von: luk
Bozen – Das Doping-Verfahren gegen Gottlieb Taschler, seinen Sohn Daniel und den italienischen Arzt Michele Ferrari, das in den Medien für großes Aufsehen gesorgt hat, muss neu aufgerollt werden. Das hat das Kassationsgericht in Rom in höchster Instanz entschieden, das somit das Urteil des Berufungsgerichts in Bozen annulliert hat.
Das Bozner Berufungsgericht hatte den erstinstanzliche Schuldspruch bestätigt und gegen den ehemaligen Vize-Präsidenten des Biathlon-Weltverbandes, Gottlieb Taschler eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt, gegen seinen Sohn und ehemaligen Biathleten Daniel neun Monate und gegen den Sportarzt Michele Ferrari ein Jahr und sechs Monate Haft wegen Beihilfe zum Doping.
Das Kassationsgericht bezweifelt, dass die Abhörprotokolle, aus denen hervorgehen soll, dass Gottlieb Taschler seinem Sohn Daniel einen verbotenen Kontakt zu Ferrari vermittelt hat, im Prozess hätten verwendet werden dürfen. Genau diese von der von der Staatsanwaltschaft Padua durchgeführten Abhörungen haben sowohl in erster Instanz als auch in der Berufung zur Verurteilung der Angeklagten geführt.
Das Kassationsgericht befindet außerdem, dass einige Anklagepunkte viel zu generell formuliert wurden. So konnte e z.B. nie ein genauer Zeitpunkt der vermeintlichen Tat festgelegt werden.
Das Kassationsgericht hat deshalb, obwohl einige Taten bereits verjährt sind, das Urteil des Berufungsgerichts annulliert. Der Fall muss nun beim Berufungsgericht in Trient neu aufgerollt werden, denn er könnte nicht mit einer Verjährung, sondern mit einem Freispruch abgeschlossen werden.
Mit dieser Entscheidung des Kassationsgerichtes fallen auch alle Zusatzstrafen, die gegen Gottlieb Taschler ausgesprochen wurden, wie das Verbot eine Führungsposition im CONI und den Sportorganisationen einzunehmen.