Tragödie in Bozen - Eltern wenden sich an Anwälte

Vierjähriger ertrunken: War die Absperrung Schuld?

Freitag, 04. September 2020 | 11:18 Uhr

Bozen – Nicht mehr als 15 Sekunden haben die Eltern ihr Kind aus den Augen verloren. Doch genau in dieser Zeitspanne hat sich die Tragödie ereignet. Wie berichtet, ist im Freibad in Bozen Anfang Juli ein Vierjähriger ertrunken. Während die Staatsanwaltschaft weiterhin wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt ermittelt, haben sich nun auch die Eltern einen Anwalt genommen, schreibt die Tageszeitung Alto Adige.

Dem zuständigen Richter haben die Eltern erklärt, dass sie ihren Sohn nur wenige Sekunden aus den Augen verloren hätten. Weil es zu regnen angefangen hatte, hätten sie die Handtücher und ihre Sachen vom Boden aufgehoben und zusammengeräumt.

Neben den Eltern haben die Ermittler auch die Bademeister vernommen. Den Unterlagen zufolge scheint die Staatsanwaltschaft bislang noch keine Verantwortlichen ausgemacht zu haben. Die Familie hat sich unterdessen allerdings an die beiden Anwälte Marco Ferretti und Donatella Campostrini gewandt.

„Die Untersuchung hat einige kritische Punkte ans Tageslicht gebracht, die unserer Ansicht nach hervorgehoben werden sollten“, erklärt Ferretti laut Alto Adige. Der erste Punkt betrifft das Becken, in dem das Kind ertrunken ist. Ein Teil des Beckens sei zwar geschlossen gewesen. Trotzdem habe sich Wasser darin befunden und kein Bademeister habe darüber gewacht, betont der Anwalt. „Unserer Ansicht nach hätte eine Überwachung stattfinden müssen.“

Auch was die Absperrung des geschlossenen Bereichs anbelangt, gibt es offenbar Fragezeichen. Den Anwälten zufolge standen die einzelnen Teile der Sperre rund einen halben Meter voneinander entfernt und waren lediglich mit einer Plastikkette verbunden. „Vermutlich ist das Kind beim Spielen darunter durchgekrochen und anschließend in das Becken gestürzt. Von den Badegästen hat niemand etwas bemerkt. Aber das Becken war auch nicht mit einem Bademeister besetzt“, erklärt der Anwalt.

Die Verteidiger heben den Zeigefinger auf die Zuständigen für die Sicherheit. Damit sind weniger die Bademeister gemeint, als vielmehr diejenigen, die für die Planung verantwortlich sind. Den Anwälten zufolge nach müsse dafür gesorgt werden, dass der Zugang zu einem gesperrten Bereich des Beckens auch effektiv nicht möglich ist – schon gar nicht für ein Kind.

Von: mk

Bezirk: Bozen