Von: mk
Trient – Das Schwurgericht in Trient hat am Montag im Berufungsverfahren die 30-jährige Haftstrafe für Marco Quarta bestätigt. Außerdem wurde ihm das elterliche Sorgerecht aberkannt – und er muss den Nebenklägern 350.000 Euro Schadenersatz zahlen.
Laut Anklage hat der 41-Jährige seine 35-jährige Ex-Frau Carmela Morlino vor dem ehemals gemeinsamen Haus in Zivignago im Trentino mit 15 Messerstichen getötet. 100.000 Euro jeweils sollen die beiden Kinder des Mannes erhalten. Die Eltern des Opfers erhalten hingegen 50.000 Euro – ebenso wie die Schwester von Quartas Ex-Frau.
Weil der 41-Jährige jedoch kein Geld besitzt, bleibt es fraglich, ob die Geschädigten die Summe je erhalten. Gleichzeitig hat die Familie der Ex-Frau öffentlich erklärt, dass Quartas Familie in keiner Weise zum Lebensunterhalt der Enkel beitrage.
Nach dem Urteil des Trientner Oberlandesgerichts zeigte sich der Vater von Carmela Morlino verbittert. „Quarta hätte lebenslange Haft verdient“, erklärte er laut Medienberichten. Weil Quarta sich jedoch für ein verkürztes Verfahren entschieden hat, war dies jedoch nicht möglich.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 41-Jährige den Mord an seiner Frau samt anschließender Flucht minutiös geplant haben dürfte. Damit folgte der Richter der Argumentation der Staatsanwaltschaft, wodurch Erschwernisgründe geltend wurden.
Nachdem Quarta vor dem Untersuchungsrichter in Rovigo geschwiegen hatte, hatte er in einer ersten Einvernahme vor dem Richter in Trient ausgesagt, dass die Sehnsucht nach seinen Kindern ihn dazu gebracht habe, seine Ex-Frau Carmela Morlino aufzusuchen. Das Messer, das er als Geschenk für einen Freund gekauft habe, habe er nur zur Einschüchterung mitgenommen.
Die Staatsanwaltschaft sah das anders: Quarta hatte nicht nur ein 20 Zentimeter langes Messer dabei, sondern sich im Vorfeld auch eine Campingausrüstung besorgt und seinen Hund seinem Bruder anvertraut. Quarta habe laut Anklage den ganzen Nachmittag vor dem Haus in Zivignago auf seine Ex-Frau gewartet – das Messer griffbereit. All dies wies nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auf Tatvorsatz hin.
Quartas Verteidigung hatte hingegen Berufung gegen das Urteil aus erster Instanz eingelegt. Laut einem psychologischen Gutachten der Verteidigung leide Marco Quarta an einer Persönlichkeitsstörung. Dieses Gutachten führte die Verteidigung nun auch beim Berufungsverfahren ins Feld und forderte eine Reduzierung der Haftstrafe wegen mildernder Umstände.
Doch die Richter gaben dem Antrag nicht statt und erkannten die Unzurechnungsfähigkeit nicht an. Quarta bleibt weiter hinter Gittern.