Von: ka
Palmoli/L’Aquila – Die Bestätigung der Maßnahme zur Aussetzung der elterlichen Sorge von Nathan und Catherine Trevallion, die zusammen mit ihren drei Kindern die inzwischen in Italien berühmte „Waldfamilie“ bilden, sorgt im Stiefelstaat weiterhin für heftige Debatten. In den mitunter heiß geführten Diskussionen geht jedoch oft unter, warum die drei Kinder noch nicht zu ihren Eltern zurückkehren dürfen.
Neben dem großen schulischen Rückstand, dem zweifelhaften hygienischen Zustand und der fehlenden Sozialisierung mit Gleichaltrigen fiel den Betreuern auf, dass Utopia Rose und die Zwillinge Galoran und Blubell durch die „Ideologie“ ihrer Eltern erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt waren. „Sie waren noch nie beim Kinderarzt“, so ein Betreuer. Besonders schwer wiegt, dass die Achtjährige „zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in das geschützte Wohnheim an einer akuten Bronchitis mit Bronchospasmus litt, die von den Eltern weder gemeldet noch behandelt worden war.“ Der nächste Schritt ist, dass die drei Kinder ohne ihre Eltern vom Gericht angehört werden.

Die Aussetzung der elterlichen Sorge des englisch-australischen Ehepaars Nathan und Catherine Trevallion ist zwar eine strenge Maßnahme, hat laut den Richtern aber nur vorübergehenden Charakter. Aus der am vergangenen Freitag erlassenen Maßnahme lassen sich das „Vorher” und „Nachher” der Angelegenheit sowie die allmähliche „Bekehrung” der „Waldkindereltern” zur Einhaltung der Vorschriften ableiten.
Wie hart und umstritten das Leben der kleinen Trevallions im Bauernhaus mitten im Wald zuvor war, geht aus einem Detail auf Seite 11 des dem Jugendgericht vorliegenden Berichts hervor. Darin wird betont, dass die Minderjährigen, die zuvor nie einen Arzt gesehen hatten, im Alter zwischen sechs und acht Jahren am 24. Juli 2025 erstmals einer kinderärztlichen Untersuchung unterzogen wurden.
Wie schwerwiegend die Vernachlässigung ihrer gesundheitlichen Vorsorge war, zeigt ein weiterer Umstand: „Die Minderjährige litt zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in das Wohnheim an einer akuten Bronchitis mit Bronchospasmus, die von den Eltern nicht gemeldet und nicht behandelt worden war”, heißt es im Bericht.
Die Erkrankung des Mädchens ist höchstwahrscheinlich auf die mangelhaften Wohnverhältnisse zurückzuführen. Das Bauernhäuschen im Wald verfügt nämlich nur über eine unzureichende Wärmedämmung sowie alte Fenster- und Türrahmen. Diese sind für die harten Winterbedingungen in den Abruzzen völlig ungeeignet. Außerdem belegen die Akten, dass die „Waldkindereltern” – vor der „erzwungenen Wende” infolge der Entscheidung des Jugendgerichts – eine Abneigung gegen gesundheitliche Fürsorge und medizinische Kontrollen zeigten.

Das Ehepaar Trevallion-Birmingham behauptete, die Kinder würden „ein Leben im Zeichen der Natur und geschützt vor schädlichen Einflüssen der Medien” führen. In den letzten Wochen präsentierten sie diese jedoch vor den Kameras, um der Öffentlichkeit den Eindruck eines zufriedenstellenden Kinderlebens zu vermitteln.
Zwar hatten Nathan und Catherine ihre Kinder zunächst von Impfungen sowie von „vom Kinderarzt verschriebenen Blutuntersuchungen und neuropsychiatrischen Untersuchungen” ferngehalten, doch bemühten sie sich anschließend, diese Lücke zu schließen, indem sie sich bereit erklärten, die empfohlenen ärztlichen Visiten durchführen zu lassen.
Ähnliches gilt auch für die schulische Bildung. Zwar ist die Entscheidung für den „Hausunterricht“ akzeptabel, doch laut den Jugendrichtern hat die Familie Trevallion es versäumt, die Schulleitung der nächstgelegenen Schule zu benachrichtigen und jährlich die „technische oder wirtschaftliche Fähigkeit zur Durchführung des Hausunterrichts“ zu deklarieren, wie es die Vorschriften vorsehen.
Auch in diesem Fall überdachten Nathan und Catherine Trevallion auf Anraten ihrer Verteidiger ihre ursprüngliche Entscheidung. Dank des Engagements des Bürgermeisters von Palmoli, Giuseppe Masciulli, willigte das Paar schließlich ein, die schulische Bildung seiner Kinder der auf Homeschooling spezialisierten Lehrerin Rossella D’Alessandro zu übertragen.
Hier ist die größte Diskrepanz zwischen „vorher” und „nachher” zu verzeichnen: Die Trevallions waren nach dem ersten Informationsgespräch mit dem Sozialdienst geflüchtet und erst nach einigen Monaten in die Gemeinde Palmoli zurückgekehrt. Auch die Sozialisierung der Kinder schreitet deutlich voran, denn die drei Trevallion-Kinder haben sich im Wohnheim sehr schnell mit ihren Altersgenossen angefreundet.
Auf jeden Fall werden die Kinder der Trevallions ohne Anwesenheit ihrer Eltern vor Gericht angehört. Anders als in den vergangenen Monaten, als ihre Mutter Catherine für die Kleinen übersetzte, wird dieses Mal ein Dolmetscher zugegen sein. „Um Bedingungen zu gewährleisten, die es den Minderjährigen ermöglichen, sich ohne Beeinflussung zu äußern, muss diesmal ein Dolmetscher anwesend sein”, bestimmt das Gericht.
Abschließend kommt das Jugendgericht zur Verteidigung der angewandten methodischen Grundsätze zu folgendem Schluss: „Es ist ein in der Rechtsprechung des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) fest verankertes Prinzip, dass die Entfernung von Minderjährigen aus der Obhut ihrer Eltern einen Eingriff in das Familienleben darstellt, der nur gerechtfertigt ist, wenn er dem Wohl des Kindes dient. Der Eingriff ist als vorübergehende Maßnahme zu betrachten, die aufzuheben ist, sobald die Umstände dies zulassen.“
„Es besteht die Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, um die Familienzusammenführung zu erleichtern, sobald dies vernünftigerweise möglich ist.“ Für Nathan und Catherine liegt darin ihre große Chance, denn wenn das Wohl der Kinder gesichert ist, steht einer Zusammenführung der drei Kinder mit ihren Eltern nichts mehr im Wege.





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