Von: luk
Bozen/Rom – Der Ministerrat in Rom hat am Mittwochabend ein Dekret verabschiedet, das die Zeit vom 6. bis zum 30. April regelt.
Nur zaghafte Lockerungen
Demnach wird es – wie erwartet – bis zum 30. April keine gelben Zonen mehr geben. Einrichtungen wie Bars und Restaurants, Kinos und Theater sowie Schwimmbäder und Fitness-Studios bleiben geschlossen.
Dennoch gibt es Lichtblicke: Wenn es die Infektionszahlen zulassen und die Impfungen gut voranschreiten, kann es auch schon im April vorsichtige Lockerungen geben. Das ist etwa in Südtirol nach Ostern der Fall. Die Gemeindegrenzen fallen und Hotels dürfen wieder öffnen. Auch Bars und Restaurants könnten im Laufe des Monats April wieder öffnen, und zwar bis 18.00 Uhr.
Impfpflicht für Gesundheitspersonal kommt
Außerdem sieht das neue Regierungsdekret eine Impfpflicht für das Gesundheitspersonal vor: Krankenpfleger, Ärzte und Mitarbeiter in den Altenheimen müssen sich also impfen lassen. Tun sie das nicht, stehen ihnen zwei Optionen offen. Sie können entweder einen anderen Arbeitsplatz zugewiesen bekommen, bei dem keine Ansteckungsgefahr besteht oder sie werden bis Ende des Jahres ohne Bezahlung vom Dienst suspendiert. Ausnahmen sind nur mit einem ärztlichen Zeugnis möglich, falls die Impfung eine Gefahr für die Gesundheit darstellt. Die Impfpflicht gilt auch für Ärzte mit eigener Praxis sowie für Apotheker.
In Südtirols Seniorenheimen wird nun befürchtet, dass sich einige Mitarbeiter nicht der Impfpflicht beugen werden. Da ein es einen Pflegekräftemangel gibt, wäre das fatal.