Ministerrat verabschiedet Gesetzesdekret

Rom dehnt Impfpflicht auf Personen über 50 aus

Donnerstag, 06. Januar 2022 | 09:41 Uhr

Rom – In Italien wird die Impfpflicht für Über-50-Jährige eingeführt. Der Ministerrat hat einstimmig ein neues Gesetzesdekret verabschiedet, berichtet die Nachrichtenagentur Ansa. Menschen, die älter als 50 sind, dürfen außerdem nur zur Arbeit, wenn sie geimpft oder genesen sind.

Die Regierung rund um Mario Draghi konnte sich bei der Impfpflicht zwar durchsetzen, dennoch stand die Mehrheit im Parlament nicht geschlossen hinter ihm. Dass die 2G-Pflicht weiter ausgedehnt wird, hat die Lega verhindert. Wer demnach zum Friseur, in die Bank oder in die Post will, benötigt nur den einfachen Grünen Pass.

Während PD, Forza Italia, Italia Viva und Gesundheitsminister Roberto Speranza für eine Erweiterung der Impfpflicht waren, wehrten sich dagegen die Lega und der M5S. Doch Premier Mario Draghi hat offenbar einen Kompromiss gefunden.

Sobald das Dekret im Amtsblatt der italienischen Regierung veröffentlicht ist, tritt die Impfpflicht für Über-50-Jährige in Kraft. Sie gilt vorerst bis 15. Juni. Alle Personen, die bis dahin 50 Jahre alt werden und die bereits 50 oder älter sind, müssen sich impfen lassen. Ausnahmen gibt es aus gesundheitlichen Gründen, die allerdings von einem Arzt offiziell bestätigt werden müssen.

Genesene müssen sich hingegen nach sechs Monaten impfen lassen. Wer sich dagegen entscheidet, für den wird eine Strafe von 100 Euro fällig.

50-Jährige dürfen ab 15. Februar außerdem nur mehr mit dem Super Green Pass zur Arbeit. Dies gilt sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Sektor. Davon betroffen sind auch Richter und Angestellte am Gericht. Ausgenommen von der Pflicht sind Verteidiger, Zeugen und Nebenkläger in einem Verfahren.

Die Kontrollpflicht obliegt dem Arbeitgeber. Hat ein Arbeitnehmer keinen Super Green Pass, gilt dies als unentschuldigte Abwesenheit vom Arbeitsplatz – und zwar solange, bis das Zertifikat vorgewiesen wird. Der Arbeitsplatz bleibt zwar erhalten, allerdings wird weder ein Gehalt, noch eine sonstige Vergütung bezahlt. Unternehmen haben allerdings auch das Recht, Abreitnehmer zu ersetzen. Wer ohne Green Pass trotzdem arbeitet, muss mit einer Strafe zwischen 600 und 1.500 Euro rechnen.

Außerdem ruft die Regierung die öffentlichen Verwaltungen und die Unternehmen dazu auf, Angestellte ins Homeoffice zu schicken, sofern dies möglich ist.

Die Impfpflicht wird zudem auf alle Angestellten im Universitäts- und Hochschulbereich ausgedehnt. Für Studenten gilt hingegen weiterhin die Pflicht zum Green Pass.

Von: mk