Ehemann ist zu kranker Mutter gezogen

Schuldspruch: Mann wegen Missachtung der ehelichen Pflichten verurteilt

Dienstag, 11. Februar 2020 | 07:14 Uhr

Messina/Rom – Ein in einem Scheidungsfall ergangenes Urteil des römischen Höchstgerichts löste in der italienischen Öffentlichkeit eine lebhafte Debatte aus.

Ein Mann aus Messina, so La Repubblica, der die eheliche Wohnung verlassen hatte und zur Pflege seiner kranken Mutter in das Haus seiner Eltern gezogen war, wurde vonseiten des römischen Kassationsgerichts wegen Missachtung der mit der Ehe verbundenen Pflichten im Scheidungsverfahren die Schuld am Eheende zugewiesen. Das Höchstgericht bestätigte hiermit die Urteile der beiden vorangegangenen Instanzen und verurteilte den Ehemann dazu, sowohl seiner Ex-Frau, als auch seiner Tochter Unterhalt zu leisten.

Der Scheidungsfall nahm seinen Anfang, als ein Ehemann aus Messina beschloss, zur Pflege seiner kranken Mutter für unbestimmte Zeit die eheliche Wohnung zu verlassen und in das Haus seiner Eltern zu ziehen. In der Folge geriet die Ehe, die vermutlich bereits seit geraumer Zeit sehr konfliktträchtig war, endgültig aus dem Fugen. Seine Frau reichte die Trennung und später die Scheidung ein. Da ihr Mann die Familie verlassen hatte, verlangte die Ehefrau vom zuständigen Gericht, ihrem Partner die gesamte Schuld am Ende der Ehe zuzuweisen. Das Gericht kam zur selben Ansicht.

APA/APA (Archiv/Pfarrhofer)/HERBERT PFARRHOFER

Der Mann gab sich damit aber nicht geschlagen. Nachdem er sowohl das Urteil des ersten Gerichts, als auch den gleichlautenden Richterspruch des Berufungsgerichts angefochten hatte, landete das umstrittene Scheidungsverfahren vor dem Obersten Kassationsgerichtshof. Obwohl der Mann den Richtern schilderte, dass aufgrund der grenzenlosen Eifersucht und des besitzergreifenden Charakters seiner Frau das familiäre Zusammenleben unerträglich geworden sei und aufgrund der Krankheit seiner Mutter die Notwendigkeit bestanden habe, zu ihr zu ziehen, bestätigte das Höchstgericht die Urteile der vorausgegangenen Instanzen. Die Richter ließen die Einwände des Mannes nicht gelten und verurteilten den Mann dazu, seiner Exfrau und auch seiner Tochter, die bereits ein monatliches Studienstipendium von 800 Euro erhält, Unterhalt zu zahlen.

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Mit seiner Entscheidung – so Alessandro Simeone, Rechtsanwalt des wissenschaftlichen Kollegiums des Portals für Familienrecht „Il Familiarista“ – hat das römische Kassationsgericht einige grundlegende Prinzipien bekräftigt, die zwar veraltet wirken mögen, aber Teil jenes Gefüges sind, laut denen sich nach den derzeit gültigen Gesetzen eine eheliche Gemeinschaft entwickeln soll. In diesem Sinne bedeutet eine Heirat nicht nur einander treu zu sein, zusammenzuarbeiten und sich um den Unterhalt der Familie zu kümmern, sondern beinhaltet auch die Pflicht, unter ein und demselben Dach zu leben. Diese Pflicht erlischt erst, wenn sich die Ehepartner nach einer gemeinsamen Absprache anders entscheiden oder wenn schwerwiegende Umstände eintreten, die eine Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich werden lassen. In diesem Fall entschieden die Richter, dass die Lage der Mutter des Klägers ihn nicht von der vom Artikel 143 des Italienischen Zivilgesetzbuchs vorgesehenen Pflicht zum Zusammenwohnen – „aus der Ehe entspringt die gegenseitige Pflicht zur Treue, zum geistigen und materiellen Beistand, zur Mitarbeit im Interesse der Familie und zum Zusammenleben“ – entbindet. Dies geschah aus der Annahme heraus, dass der Mann auch seine alte Mutter pflegen gekonnt hätte, ohne seine mit der Ehe verbundenen Pflichten zu vernachlässigen.

stnews/luk

Wenig überraschend scheidet das Urteil die Geister. Das Urteil der Höchstrichter stößt einerseits vielfach auf Zustimmung. Andererseits meinen einige Experten, dass es an der Zeit sei, sich von einigen Normen zu verabschieden, weil die moralische Verantwortung für das Ende einer Ehe nicht mit einem Richterspruch einem Partner allein zugeschoben werden könne.

Von: ka