Fake-Schwangerschaften und Fake-Krankheiten: Sanitätsangestellte und Lehrerin verurteilt

„Sie hat in neun Jahren nur sechs Tage gearbeitet”

Donnerstag, 25. September 2025 | 08:03 Uhr

Von: ka

Bologna – Die Poliklinik Sant’Orsola, die Gerichte und der regionale Rechnungshof der Emilia-Romagna in Bologna sind Schauplatz eines unglaublichen Betrugsfalls, in dessen Mittelpunkt eine Sanitätsangestellte steht.

Die Frau hatte durch die Vortäuschung von zwei Schwangerschaften und einer ganzen Reihe von Krankheiten in neun Jahren nur sechs Tage gearbeitet. Mehr als zehn Jahre nach ihrer ersten Verurteilung wegen Betrugs und Urkundenfälschung wurde sie nun vom Rechnungshof zu einer Schadenersatzzahlung von fast 130.000 Euro verurteilt.

Die Rechtsabteilung des Rechnungshofs der Emilia-Romagna verurteilte eine ehemalige Angestellte der Poliklinik Sant’Orsola in Bologna dazu, dem Universitätsklinikum einen Schadenersatz in Höhe von 129.370 Euro zu leisten. Mit diesem Urteil gaben die Richter der Forderung der regionalen Staatsanwaltschaft in vollem Umfang statt. Neben einem Vermögensschaden in Höhe von 69.370 Euro, der den mit 56 Bescheinigungen über vorgetäuschte Krankheiten zu Unrecht bezogenen Geldbeträgen entspricht, wurde unter dem Vorsitz von Vittorio Raeli auch eine Entschädigung für den erlittenen Imageschaden des Krankenhauses in Höhe von 60.000 Euro angeordnet.

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Zuvor war die Gesundheitsangestellte in einem Strafverfahren bereits für all diese Vorwürfe strafrechtlich verantwortlich gemacht worden. In erster Instanz wurde sie zu drei Jahren und im Berufungsprozess zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt, weil sie sich der Betrugs- und Urkundenfälschung schuldig gemacht hatte. Im Rahmen der Verfahren wurden ihrem Arbeitgeber, der Poliklinik Sant’Orsola in Bologna, außerdem zwei sofortige vorläufige Schadenersatzzahlungen in Höhe von 30.000 beziehungsweise 20.000 Euro zugesprochen, die jedoch ohne Folgen blieben.

Die Richter beider Instanzen sowie jene des Rechnungshofs der Emilia-Romagna sahen es als erwiesen an, dass die inzwischen entlassene Sanitätsangestellte es zuwege gebracht hatte, dank zweier vorgetäuschter Schwangerschaften samt den damit verbundenen tariflichen Rechten und steuerlichen Vorteilen sowie zahlreicher gefälschter Krankschreibungen in etwa neun Jahren nur eine Handvoll Tage zu arbeiten. „Sie hat in neun Jahren nur sechs Tage gearbeitet”, so die Anklage.

In derselben Region wurde ein weiterer Fall von Betrug am Arbeitsplatz aufgedeckt. Eine Lehrerin, die drei Jahre lang nicht zum Unterricht erschienen war, weil ihr zwei Ärzte 35 Krankschreibungen für in Wirklichkeit nicht vorhandene Krankheiten ausgestellt hatten, kassierte unberechtigterweise Gehälter in Höhe von 50.000 Euro. Zusammen mit den beiden Ärzten wurde sie wegen Betrugs zum Nachteil des Staates zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.

Die Taten ereigneten sich zwischen 2019 und 2022 in zwei Oberschulen in Rimini sowie am Sprachgymnasium in Novafeltria, einer Kleinstadt im Hinterland des bekannten Adria-Badeorts, und betreffen eine 33-jährige Lehrerin aus Condofuri in der Provinz Reggio Calabria.

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Insgesamt reichte die Lehrerin 35 gefälschte ärztliche Bescheinigungen ein und war fast drei Jahre lang krankgeschrieben. Sie gab an, an den unterschiedlichsten, teilweise sehr schweren Erkrankungen zu leiden. So gab sie beispielsweise an, am Menière-Syndrom, an chronischer Niereninsuffizienz und sogar an einer Nebenwirkung der Corona-Impfung zu leiden. In anderen Fällen waren es Zahnabszesse, Rückenschmerzen, Verstauchungen des Sprunggelenks und andere Beschwerden, die ihr die beiden Ärzte bescheinigt hatten. Dies geschah innerhalb von drei Jahren, die sie zumeist nicht in der Romagna verbrachte.

Es waren die Direktoren der drei Oberschulen, an denen sie gearbeitet hatte, die den ersten Verdacht schöpften. Dieser mündete in einer formellen Anzeige bei der Justizbehörde. Während der folgenden Ermittlungen der Finanzpolizei stellte sich heraus, dass die Professorin ihre Abwesenheiten damit begründete, dass sie sich lebensrettenden Therapien unterziehen müsse. Diese wurden jedoch als nicht vereinbar mit den von ihr angegebenen Erkrankungen angesehen.

Nachdem die Beamten genügend belastendes Material gesammelt hatten, wurde gegen alle drei Anklage erhoben. Am 17. September wurden die beiden 61 und 71 Jahre alten Fachärzte aus Reggio Calabria sowie die 33-jährige Lehrerin im Schnellverfahren wegen Betrugs zum Schaden des Staates zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Urteil fällte die Richterin Raffaella Ceccarelli aus Rimini. Zusätzlich zur Zahlung der Prozesskosten verhängte sie für alle drei eine Geldstrafe von 1.200 Euro.

Die Erkenntnis aus beiden Fällen ist, dass betrügerisches Verhalten von Angestellten selten unentdeckt bleibt und sehr oft zu harten Strafen samt dem Verlust des Arbeitsplatzes führt.

 

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