Hebammen wegen Totschlags und Urkundenfälschung angezeigt

Tragödie: Neugeborenes stirbt nach 30 Stunden Wehen

Dienstag, 07. Februar 2023 | 07:14 Uhr

Rimini – Der Wunsch einer schwangeren Frau aus Rimini zu Hause zu entbinden, ist im November des vergangenen Jahres in eine Tragödie gemündet.

Nach 30 Stunden Wehen kam der kleine Alessandro tot zur Welt. Die Eltern werfen den beiden Hebammen, die die Frau bei der Geburt begleiteten, nun vor, sich nicht an die herrschenden Vorschriften gehalten und zu lange mit einer Einlieferung ins Krankenhaus gezögert zu haben. „Sie haben sich nicht an das vergebene Protokoll gehalten“, klagen die Eltern an. Die beiden Hebammen hingegen bestreiten, nicht vorschriftsmäßig gehandelt zu haben, und entgegnen, dass es für einen dramatischen Ausgang der Geburt vorher keine Hinweise gegeben habe.

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Nachdem er nach 30 Stunden Wehen zu Hause zur Welt gekommen war, kam am 6. November letzten Jahres der kleine Alessandro praktisch tot im Krankenhaus von Rimini an. Nach der Freigabe durch die zuständige Staatsanwaltschaft konnten seine Eltern vor wenigen Tagen seine sterblichen Überreste zu Grabe tragen.

Die 34-jährige Mutter sowie der 40-jährige Vater verlangen jedoch Gerechtigkeit. Ihrem Anwalt zufolge soll es während der Wehen und bei der Geburt zu Unregelmäßigkeiten und Nachlässigkeiten gekommen sein. Die Anschuldigungen richten sich insbesondere gegen die beiden freiberuflich tätigen und auf Hausgeburten spezialisierten Hebammen – eine 45-Jährige aus Faenza und eine 27-Jährige aus Rimini – die der Mutter bei der Geburt halfen.

Aus Sicht des Anwalts der Eltern, Piero Venturi, handelt es sich um einen klassischen Fall von „Gewalt unter der Geburt“. Laut der Anzeige, die gegen sie wegen Totschlags und Urkundenfälschung erstattet wurde, sollten die beiden Hebammen suspendiert werden.

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Zunächst sah es so aus, als ob die Hausgeburt einen ganz normalen Verlauf nehmen würde. Der Gesundheitszustand der Mutter und des Ungeborenen war vollkommen normal. Obwohl das Baby mehr als viereinhalb Kilogramm wog, hatte auch der zuständige lokale Sanitätsbetrieb seine Erlaubnis für eine Hausgeburt gegeben. Die ersten Probleme traten auf, als bei der Mutter die Wehen einsetzten. In der Nacht vom 3. auf den 4. November 2022 brach die Fruchtblase. Trotz aller Bemühungen wollte Alessandro aber einfach nicht zur Welt kommen. Weder die Duschen und Wasserbäder noch die endlosen Hockübungen sowie das von den beiden Hebammen empfohlene Treppensteigen brachten einen Erfolg.

Obwohl ihr Ehemann, der sich angesichts der Wehen und der ausbleibenden Geburt immer größere Sorgen machte, vorschlug, sie ins Krankenhaus zu bringen, sollen die beiden Hebammen mehr als 30 Stunden lang darauf bestanden haben, mit dem Versuch einer Hausgeburt fortzufahren. Erst am Morgen des 6. November um 6.30 Uhr wurde die werdende Mutter mit dem Auto in die Gynäkologie des Krankenhauses von Rimini gebracht. Da die regionalen Vorschriften für diesen Fall die Anforderung eines Ambulanzwagens vorschreiben, stellt diese Vorgangsweise einen Verstoß gegen das vorgegebene Protokoll dar.

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Zu diesem Zeitpunkt war es aber bereits zu spät. Der kleine Alessandro, der nie das Licht der Welt erblicken durfte, war praktisch bereits tot, als er im Krankenhaus ankam. Der Klage der beiden Eltern zufolge soll gerade das Zögern der beiden Hebammen die Hauptursache dafür gewesen sein, dass das Ungeborene im Geburtskanal stecken blieb und erstickte.

„Man muss sich fragen, ob ein früheres und rechtzeitigeres Eintreffen im Krankenhaus diese Tragödie verhindert hätte“, sagt Rechtsanwalt Venturi, der in seiner Anzeigeschrift auch auf angeblich vorhandene „erhebliche Diskrepanzen zwischen der Hebammenakte, in der alle während der Wehen durchgeführten Handlungen verzeichnet sind, und der im Krankenhaus erstellten Akte“ hinweist. Die ursprüngliche, von den Hebammen verfasste Akte wurde im Haus des Paares vergessen.

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Die beiden Hebammen bestreiten diesen Vorwurf. Sie betonen, dass von ihrer Seite alle Vorschriften eingehalten worden seien und dass nichts auf einen dramatischen Geburtsverlauf hingedeutet habe, der eine sofortige Einlieferung ins Krankenhaus erfordert hätte.

Welche Seite recht hat, wird demnächst ein Gericht entscheiden. Der Rechtsanwalt Piero Venturi vertritt die Ansicht, dass es im Hintergrund dieses Falls um eine Art „Glaubensstreit“ gehen könnte. „Ich befürchte, dass in dieser Angelegenheit zwei Philosophien aufeinanderprallen. Auf der einen Seite steht die Welt der traditionellen Medizin und auf der anderen die nicht greifbare Welt der sogenannten Alternativmedizin. Es handelt sich meiner Ansicht um einen Konflikt, der sich seit der Pandemie sicherlich verschärft hat“, meint Piero Venturi.

Von: ka