Für mittelgroße Betriebe

Versicherungspflicht gegen Naturkatastrophen in Kraft

Donnerstag, 02. Oktober 2025 | 07:39 Uhr

Von: luk

Rom – Seit 1. Oktober sind rund 25.000 mittelständische Unternehmen in Italien verpflichtet, eine sogenannte Katastrophenversicherung abzuschließen. Die Maßnahme wurde mit dem Haushaltsgesetz 2024 eingeführt und soll die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft gegenüber Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Erdrutschen erhöhen. Betroffen sind Betriebe verschiedenster Branchen – von der Metallverarbeitung über die Lebensmittelindustrie bis hin zum Möbelbau.

Kosten und Unterschiede je nach Standort

Laut einer Analyse von Facile.it in Zusammenarbeit mit Italfinance und Finital fallen die jährlichen Prämien im Verhältnis zu möglichen Schadenssummen vergleichsweise moderat aus. Untersucht wurden Beispielunternehmen in Mailand, Rom und Palermo.

Eine Metallbaufirma (Gebäude im Wert von 1,5 Mio. Euro, Maschinen 800.000 Euro, Ausstattung 300.000 Euro) zahlt in Mailand ab 584 Euro, in Rom 790 Euro und in Palermo 1.025 Euro.
Ein Lebensmittelbetrieb (Immobilie zwei Mio. Euro, Maschinen 1,2 Mio. Euro, Ausstattung 200.000 Euro) kommt in Mailand auf 744 Euro, in Rom auf 1.035 Euro und in Palermo auf 1.297 Euro.
Ein Möbelhersteller (Gebäude 1,8 Mio. Euro, Anlagen eine Mio. Euro, Ausstattung 200.000 Euro) zahlt 654 Euro in Mailand, 897 Euro in Rom und 1.136 Euro in Palermo.

Die Höhe der Prämie hängt nicht nur vom Versicherungswert ab, sondern auch von Standort und Risikolage, den baulichen Eigenschaften der Immobilie sowie der Art der Tätigkeit. Zusätzlich beeinflussen Geschäftsstrategien der Versicherer und Vertragsklauseln den Preis.

Folgen bei Nichtbeachtung

Finanzielle Strafen sind derzeit nicht vorgesehen. Unternehmen ohne Katastrophenpolice riskieren jedoch, bei staatlichen Förderungen und Beihilfen ausgeschlossen zu werden. Kommt es zu einer Katastrophe, müssten sie die Schäden ohne Unterstützung tragen.

Abgedeckte Risiken und Grenzen

Versichert sind unter anderem Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Überflutungen und Flussausuferungen. Nicht eingeschlossen sind hingegen Phänomene wie Hagel, Tornados oder Starkregen. Dafür sind Zusatzversicherungen nötig. Ebenso ausgeschlossen sind allmähliche Hangbewegungen, Lawinen, Sturmfluten sowie nicht genehmigte oder baurechtswidrige Gebäude.

Ein Schritt zu mehr Risikobewusstsein

Fachleute sehen in der neuen Regelung eine Zäsur für Italiens Unternehmen. „Klimarisiken dürfen nicht länger als Randthema betrachtet werden. Die Pflichtversicherung zwingt Betriebe, sich präventiv auf mögliche Katastrophen einzustellen“, heißt es seitens Facile.it.

Die Versicherungspflicht für Naturkatastrophen startet für Klein- und Kleinstbetriebe mit 1. Jänner 2026.

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