Frosinone – Nach neun Jahren fand die Geschichte einer Kindesentführung einen glücklichen Ausgang. Ein 53-jähriger Gewalttäter, der im Jahr 2011 seinen kleinen Sohn ins Ausland entführt hatte, wurde aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Lille in Frankreich von der französischen Polizei festgenommen. Während den bereits verurteilten 53-Jährigen eine mehrjährige Haftstrafe erwartet, steht einem Wiedersehen zwischen Mutter und Sohn nichts mehr im Wege.
Die traurige Geschichte, die aber kurz vor Weihnachten ein glückliches Ende fand, begann im fernen Jahr 2011. Nachdem wegen mehrmaligen, gegen seine Frau und sein eigenes Kind gerichteten Misshandlungen das Gericht dem 53-jährigen Marco Ferrarelli die elterliche Gewalt und das Sorgerecht entzogen hatte, holte der Vater seinen damals fünfjährigen Sohn vom Kindergarten ab und entführte ihn ins Ausland. Um sich den italienischen Behörden zu entziehen, wechselte Marco Ferrarelli mehrmals den Wohnsitz. Er floh zuerst nach Venezuela und später auf die Kanarischen Inseln. Zuletzt begab er sich nach Frankreich, wo er sich in der Kleinstadt Seclin bei Lille niederließ.
In Italien wurde gegen Marco Ferrarelli ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Der 53-Jährige wurde wegen Kindesentführung und Festhaltens eines Minderjährigen im Ausland am 20. November 2019 in Abwesenheit zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Dank intensiver Ermittlungen gelang es den von der Staatsanwaltschaft koordinierten Polizeibeamten der Quästur von Frosinone in Zusammenarbeit mit ausländischen Ordnungskräften, die Wohnsitzwechsel des 53-Jährigen zu rekonstruieren und den letzten Aufenthaltsort von Marco Ferrarelli und seinem Sohn ausfindig zu machen.
Am 2. Dezember 2020 stellte das Gericht von Frosinone einen europäischen Haftbefehl aus. Das Schengener Informationssystem (SIS) erlaubte es den französischen Behörden, des Kindesentführers innerhalb kürzester Zeit habhaft zu werden. Marco Ferrarelli wurde von der französischen Gendarmerie von Lille verhaftet und in Auslieferungshaft genommen.
Während sich für den bereits verurteilten 53-Jährigen die Gefängnistore öffnen werden, steht einem Wiedersehen zwischen Mutter und Sohn nichts mehr im Wege. Der heute 15-jährige Jugendliche wurde bis zur Abwicklung der Formalitäten für die Rückkehr nach Italien den zuständigen Sozialdiensten anvertraut.
In Frosinone – der Heimatstadt von Mutter und Sohn – herrscht helle Freude. Angesichts der jahrelangen Suche nach dem Jungen und der erst kurz vor den Festtagen erfolgten Verhaftung des Kindesentführers und Gewalttäters sprechen nicht wenige Leser und Kommentatoren von einem weihnachtlichen Wunder.
Von: ka
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22 Kommentare auf "Weihnachtliches Happy End: Flüchtiger Kindesentführer festgenommen"
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was wenn der sohn jetzt seinen vater vermisst und die mutter ächtet?
der sohn sollte befragt werden wo und mit wem er leben möchte, das geschehene kann nicht rückgängig gemacht werden, doch auf eine sorgenfreie zukunft des jungen muss geachtet werden.
Das rechtfertigt noch lange kein Verbrechen. Der Mann muss bezahlen
im Gefängnis kann er wohl schlecht “gut” betreut werden
es wird wohl nicht leicht werden, einen Jungen speziell auch in diesem schwierigen Alter wieder in sein altes Leben einzuordnen. ich wünsche ihm auf jeden Fall das Beste
Da haben sich die Polizeibehörden aber nicht mit Ruhm bekleckert, wenn sie neun Jahre brauchten um einen Mann mit Kind zu finden.
nach neun (!) Jahren erst Haftbefehl ausgestellt?
Und warum brauchte es 8 Jahre bis zu einem Urteil, das es dann ermöglichte einen Internationalen Haftbefehl auszusprechen.
Wundern kann man sich immer wieder nur über die lahmen Gerichte bei uns.
….ormer bua, mit 5 johr ve der mama weg, praktisch säm boll er sie am meisten brauchet….wegen an so an vergehen krieag der voter 3 johr gefängnis?..und wegen iberlostung oder guater führung ischer in a poor munet wieder drauss aa noo?!
für mi net nochzuvollzieachn
Armes Kind das so herumgeschubst wurde. Ja da malen die Mühle der Justiz oft sehr langsam. 🙁 Als meine kleine Tochter 1972 von der Schwiegermutter nach Frankreich entführt wurde half mir auch Niemand , ich musste mich selber darum kümmern um sie nach 1,5 Jahren wieder in meine Arme nehmen zu können ! Von den Kosten gar nicht zu reden 🙂 DAS wünsche ich Niemand 🙁
@Zugspitze947 so was ist schon gewaltig😤🤦🏼♂️😡😠🤬!!!!Alles Gute Euch beiden!!!!
Roby 74: herzlichen Dank,ja es war grenzwertig aber für mein Töchterle wäre ich bis ans Ende der Welt gegangen ! Inzwischen ist Sie eine sehr tüchtige Hotelfachfrau und Mamma von 2 tollen klugen Enkelkindern und gerade heute denke ich demütig an das Glück dass doch noch alles gut ausgeagngen ist 🙂
Das Allerschlimmste ist, dass niemand die Jahre seit 2011 rückgängig machen kann. Man weiß nicht, wie die Mutter das überstehen könnte, immer zwischen Hoffen und Bangen, wenn immer wieder neue Spuren gefunden worden sind… Ganz zu schweigen, was für ein Schaden in dieser Kinderseele angerichtet worden ist.
Ich wünsche der Familie nur das Allerbeste und dass Mutter und Sohn die schlimmen Erlebnisse überwinden können.
An allererster Stelle steht das Wohl des Kindes !! Um zu erfahren, bei wem es leben möchte, reicht es aus, es zu befragen. Ok, wird im Falle einer längeren Haftstrafe des Vaters schwierig, sollte es sich für ihn entscheiden. Aber dann so einfach der Mutter zu überlassen, ist auch nicht die beste Lösung.
Ars Vivendi: da bin ich ganz deiner Meinung 🙂
Wieder Mal ein Krieg unter gescheiterten Eltern auf dem Rücken des Kindes!! Wenn sich Eltern vernünftig trennen und beide nur das Wohl des Kindes im Auge haben, sollte sowas nicht passieren!!! Leidtragend ist hier nur das Kind, was nun auf den Vater verzichten muss!! Schlimm….☹️
Mimie: du urteilst da sehr einseitig,oder hast du eine Scheidung persönlich erlebt ? Zu einer gütlichen Einigung gerade wegen der Kinder braucht es ZWEI und diese halten oft den Hass als WICHTIGER als das wohl des Kindes/er 🙁
@Zugspitze947 Einseitig kann sein, aber dann nur zum Wohle des Kindes! Hab mich hier weder auf die Seite der Mutter, noch auf die Seite des Vaters gestellt. Und ja, auch ich bin geschieden und habe 2 Kinder, ich kann durchaus aus Erfahrung sprechen 🧐…aber danke der Nachfrage!😉
Der Vater hat zwar das Kind entführt was wäre gewesen wenn das die Mutter gemacht hätte . Es sollte das Kind entscheiden dürfen wo und mit wem es leben möchte
Roger: das wird in Deutschland auch so gehandhabt,aber mit 5 ist ein KInd noch nicht dazu fähig,denn da zählen auch die Chancen bzw. Finanziellen Verhältnisse eine Rolle. Mir hat das Gericht das 2 Jährige Töchterle zugesprochen weil ich ihr eine sichere Zukunft in geordneten Verhältnissen bieten konnte. Es war 1972 eine Sensation dass einem Vater das Kind zugesprochen wurde.Meine EX war leider ab der Scheidung Sozialhilfeempfängerin und Ihre nächsten Kinder hatten bei Ihr leider eine miserable Zukunft 🙁
Super, 2011 war die Entführung und 2020 wird europäischer Haftbefehl erlassen. Und dann brauch der Täter die Strafe nicht einmal absitzen, da diese unter vier Jahren liegt. Italien schützt leider die Täter mehr als die Opfer.
altmerander: so ein gesetz ist einer demokratie UNWÜRDIG ! Das sollte der Europäische Gerichtshof mal beurteilen ! Leider geht man mit Italia immer gnädig um ………. 🙁