Von: luk
Rom – Am heutigen 26. Oktober 2017 hat der Senat das neue Wahlgesetz (sogenanntes „Rosatellum.bis“) mit breiter Mehrheit endgültig genehmigt, das nun in Kürze in Kraft treten und bei den Wahlen im Frühjahr 2018 angewendet werden kann.
Das Gesetz sieht vor, dass rund 1/3 der Sitze im Parlament, d.h. 232 der 630 Abgeordneten und 109 der 315 Senatoren, in Ein-Personen-Wahlkreisen, also mit Mehrheitswahlrecht gewählt werden, der Rest im Verhältniswahlsystem in Mehrpersonenwahlkreisen. Im Einerwahlkreis ist derjenige Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt und es gibt keine Wahlhürde. Für einzelne Listen ist eine Drei-Prozent-Hürde auf Staatsebene vorgesehen, bei Listenverbindungen liegt die Hürde für den Einzug ins Parlament bei zehn Prozent, wobei aber nur Listen Sitze erhalten, die mindestens drei Prozent der Stimmen auf sich vereinen. Mit dieser Regelung soll die chronische Zersplitterung der italienischen Parteienlandschaft verhindert werden. Es wird zudem eine Geschlechterquote eingeführt, wonach kein Geschlecht mehr als 60 Prozent der Kandidaten/innen stellen darauf.
Der Stimmzettel enthält die Kandidaten/innen im jeweiligen Einerwahlkreis, die Listenzeichen der Parteien, die diese/n unterstützen und die Namen der Kandidaten für die Sitze, die im Verhältniswahlrecht vergeben werden”, so Zeller.
“Es ist gelungen, für die Region Trentino-Südtirol und die Minderheiten eine Sonderregelung einzubauen: In der Region Trentino- Südtirol wird es 6 Einpersonen-Wahlkreise sowohl für den Senat als auch für die Abgeordnetenkammer geben, also im Verhältnis mehr als im restlichen Staatsgebiet. Von diesen Wahlkreisen befinden sich je drei in Südtirol. Die drei Einerwahlkreise im Senat bestanden auch schon bisher und sind eine Folge der Paketmaßnahme 111, also einer völkerrechtlichen Verpflichtung; hier ändert sich also nichts. Neu sind die drei Einerwahlkreise in der Kammer, die aufgrund der im Juni erfolgten Annahme des Antrags der FI-Abgeordneten Biancofiore und des 5 Sterne-Abgeordneten Fraccaro von vier (laut dem derzeit in Kraft stehenden Mattarellum-System) auf drei reduziert werden. Die Liste der Minderheit kann (muss aber nicht) Koalitionen mit gesamtstaatlichen Listen eingehen und hat die Möglichkeit auch im Falle einer Koalition in bestimmten Wahlkreisen alleine anzutreten. In der Kammer werden die restlichen 5 Sitze auf proportionaler Basis in Mehrpersonenwahlkreisen vergeben, im Senat der 7. der Region laut Verfassung zustehende Sitz. Für Minderheiten gilt zudem eine Sonderregelung, wonach deren Listen nicht drei Prozent der Stimmen auf Staatsebene erreichen müssen, sondern es genügt, 20 Prozent auf regionaler Ebene zu erreichen oder zwei Wahlkreise zu gewinnen. Aufgrund der neu eingeführten Geschlechterquote muss z.B. die SVP mindestens 1 Frau für die Einerwahlkreise in Kammer und Senat aufstellen”, so Zeller.
SVP- Senator Karl Zeller, der Fraktionssprecher der Autonomiegruppe im Senat, in seiner Stimmabgabeerklärung folgende Bewertung abgegeben:
„Das neue Wahlgesetz ist zwar nicht die absolut beste Regelung und manche Kritikpunkte sind sicher berechtigt. Dieses Wahlgesetz ist aber sicher besser als die derzeit geltende Regelung, die faktisch aus zwei nicht koordinierten Rumpftexten, die nach den Verfassungsurteilen übrig geblieben sind (sog.Consultellum), besteht.
Aus Südtiroler Sicht ist dieses Wahlgesetz ungleich minderheitenfreundlicher als jenes, das 2013 zur Anwendung gekommen ist: Es werden auch in der Kammer Einerwahlkreise eingeführt, wobei für diese keine Sperrklausel gilt; damit ist die Vertretung der Minderheit in beiden Häusern des Parlaments in Zukunft garantiert und zwar auch dann, wenn die Liste der Minderheit nicht die Hürde von 20 Prozent in der Region erreichen sollte. Außerdem wird der Zugang für Minderheitenlisten zu den Sitzen im Verhältniswahlrecht (fünf in der Kammer, einer im Senat) erleichtert, weil auch die Wahl von zwei Kandidaten in den Einerwahlkreisen ausreicht. Ein starke Vertretung der Minderheit in Rom ist für die Zukunft also gewährleistet. Aus all diesen Gründen sind wir für dieses neue Wahlgesetz”, erklärt Senat Karl Zeller abschließend.