10. Dezember im Zeichen der Corona-Krise

Tag der Menschenrechte: „Soziale Ungerechtigkeit angehen“

Donnerstag, 10. Dezember 2020 | 07:00 Uhr

Bozen – Der Internationale Tag der Menschenrechte wird jährlich am 10. Dezember begangen. 2020 steht er unter dem Motto „Recover better – stand up for human rights“ und legt seinen Fokus auf die Menschenrechte in Krisen- bzw. Wiederaufbauzeiten.

Für Soziallandesrätin Waltraud Deeg zählen dazu auch die Absicherung der Begleitangebote für jene Menschen, die besonders unter der Krise leiden: „Wir alle mussten und müssen zum Teil heute noch viele unserer eigentlich in unseren Breitenkreisen als sicher geltenden Menschenrechte derzeit aufgrund der Pandemie einschränken. Besonders hart trifft dies Kinder, Jugendliche und Senioren, die vor allem ihre Bewegungsfreiheit und die sozialen Kontakte drastisch einschränken müssen. Gerade für sie ist es wichtig, dass es eine gute Begleitung gibt, dass erklärt wird wieso bestimmte Maßnahmen getroffen werden und dass Alternativangebote geschaffen werden.“

Dies gelte es in Südtirol noch stärker auszubauen und zu forcieren. „Die Wahrung der Menschenrechte ist besonders in Krisenzeiten ein schwieriges Unterfangen und soziale Ungerechtigkeit verstärkt sich vielfach. Doch hier gilt es mutig dagegen anzugehen und Maßnahmen zu treffen, die die Würde und die Rechte eines jeden Menschen absichern und auch im Krisenmodus garantieren.“

Grüne: “Grundrechte immer und überall – heute mehr denn je!”

Passend zum Internationalen Tag der Menschenrechte verweist die Grüne Landtagsfraktion mit einem Gesetzentwurf auf ihr Anliegen, die Garantie der Grundrechte in den Zuständigkeitsbereich der Volksanwaltschaft zu integrieren. Man spricht von „präventiver Menschenrechtskontrolle“, wenn es sich um Grundrechte in Situationen handelt, in denen die Freiheit der Einzelnen eingeschränkt ist.

Diese Situationen können in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Altersheimen, Langzeitpflegeeinrichtungen, psychiatrischen Einrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen usw. auftreten. Das sind Stätten, auf die jeder und jede von uns in seinem Leben vielleicht einmal angewiesen ist. Dort kann es im Alltag dazu kommen, dass durch organisatorische und logistische Probleme die Bedürfnisse von Bewohnerinnen bzw. Patienten in den Hintergrund rücken. Um dies zu vermeiden braucht es einen sensiblen Blick, Dialog und Beratung. Darum geht es beim Konzept der “präventiven Kontrolle”.

“Unserer Meinung nach ist die Volksanwaltschaft prädestiniert für diese Funktion, hat allerdings zurzeit dafür nicht die Zuständigkeit inne. Auch das neue, die Ombudsstellen regelnde Landesgesetz vom 9. Oktober 2020 enthält dieses Mandat nicht – obwohl wir versucht haben, es einzuführen”, erklärt Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa, Erstunterzeichnerin des Gesetzes. Mit diesem Gesetzesentwurf wollen die Grünen diese Lücke schließen, indem die Aufgaben der Volksanwaltschaft um die Befugnis zur Durchführung einer präventiven Kontrolle ergänzt werden.

“Wir wollen ein klares Signal senden, um das Bewusstsein für die Rechte aller Menschen zu schärfen und ihre Achtung zu fördern“, betonen die Grünen Landtagsabgeordneten, „in Österreich ist diese Aufgabe bereits der Volksanwaltschaft übertragen worden und die Ergebnisse sind sehr positiv“.

Nie sei das Bedürfnis, in diese Richtung tätig zu werden, so groß wie jetzt gewesen. Die Pandemie stelle Pflegeeinrichtungen vor eine neue Herausforderung und die Bedingungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen – sowohl für Patientinnen und Bewohner als auch für die dort Arbeitenden – seien äußerst kritisch. Isolation und die Schwierigkeit von Besuchen würden die Situation noch komplexer machen.

„Legen wir also heute im Besonderen, aber jeden einzelnen Tag im Allgemeinen den Fokus auf die Grundrechte aller Einzelnen. Denn viele Menschen sind – vielleicht auch nur vorübergehend – nicht in der Lage, selbst für ihre Rechte einzustehen. Sie verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit“, erklären die Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler.

STF: Recht auf Familie im Fokus

Anlässlich des Tages der Menschenrechte erinnert die Süd-Tiroler Freiheit an das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Recht auf Identität und auf freie Meinungsäußerung. Im Besonderen möchte die Bewegung in diesem Jahr an das Recht auf Familie erinnern. Grenzüberschreitende Familientreffen sind nämlich immer noch nicht erlaubt.

„Zudem hat die italienische Regierung angekündigt, in diesem Jahr ein Weihnachtsfest mit der Familie zu unterbinden. Viele Familien leiden darunter und werden im Unklaren gelassen. Die Süd-Tiroler Freiheit appelliert daher an die Landesregierung, mehr Menschlichkeit walten zu lassen und dafür zu sorgen, dass Familien – auch grenzüberschreitend – zumindest das Weihnachtsfest gemeinsam feiern dürfen“, heißt es in einer Aussendung.

Von: mk

Bezirk: Bozen