II. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages

Änderungen des Gesetzes über Raumordnung und Landschaft ­

Donnerstag, 25. Juni 2026 | 16:12 Uhr

Von: luk

Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages hat heute Vormittag unter dem Vorsitz von Josef Noggler den Gesetzentwurf 75/26, „Änderung des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, “Raum und Landschaft‘“ (Landesrat Peter Brunner), geprüft und mit fünf Ja-Stimmen (Vorsitzender Noggler und Abg. Waltraud Deeg, Franz Locher, Harald Stauder und Thomas Widmann), zwei Nein-Stimmen (Abg. Sandro Repetto und Madeleine Rohrer) und einer Enthaltung (Abg. Wirth Anderlan) gutgeheißen.

Wie der Ausschussvorsitzende Noggler erklärt, „wurden bis auf wenige Ausnahmen alle Artikel in der vorgelegten Form angenommen. Auch ein Großteil der vom Rat der Gemeinden vorgeschlagenen Änderungsanträge wurde berücksichtigt. Die Maßnahmen zur Umsetzung des „Dekrets Salva Casa“ wurden unverändert angenommen“. Noggler berichtet weiter, dass die Regelung Verbesserungen im Raumordnungsgesetz einführt, und informiert über vom zuständigen Landesrat vorgeschlagene Änderungen zur Verbesserung der Rechtssicherheit für die Gemeinden. Von den Ausschussmitgliedern wurden nur wenige Änderungsanträge eingereicht: Unter diesen nennt der Vorsitzende jene, die sich auf die Möglichkeit beziehen, Solarpaneele (thermisch oder photovoltaisch) als freie Baumaßnahme und nicht nur zur Versorgung des betroffenen Gebäudes zu installieren.

Wie aus dem Begleitbericht hervorgeht, enthält der Gesetzentwurf 75/26 Anpassungen an den geänderten staatlichen Rechtsrahmen, insbesondere zur Umsetzung des „Dekrets Salva Casa“. Er betrifft unter anderem die Bautätigkeiten auf den Natur- und Agrargebieten für die Errichtung unterirdischer Parkplätze bei bestehenden Gebäuden sowie die Möglichkeit, unter geeigneten offenen Schutzdächern Auto- und Fahrradabstellplätze zu errichten, die Möglichkeit für die Gemeinden, über eine Raumordnungsvereinbarung Baurechte in auszuweisenden oder bestehenden Baugebieten innerhalb oder außerhalb des Siedlungsgebietes zu schaffen oder abzutreten, die Änderungen der Zweckbestimmungen, Enteignung von Immobilien oder Teilen davon in Gewerbegebieten, die Umwandlung von bestehenden Beherbergungsbetrieben in den Natur- und Agrargebieten, den Verkauf von Wohnungen mit Preisbindung, die Genehmigung von Projekten von übergemeindlichem oder Landesinteresse durch die Landesregierung, die Verfahrensvereinfachung für Maßnahmen von übergemeindlichem oder Landesinteresse von geringem Ausmaß und die formale und inhaltliche Vereinfachung der Anforderungen zum Zwecke des Nachweises des rechtmäßigen Zustands einer Liegenschaft, die Aufhebung der Regelung, welche alle anderen an geschützten Immobilien vorgenommenen Eingriffe den wesentlichen Änderungen gleichstellt, das Einschreiten der Aufsichtsbehörde bei Feststellung von Bauarbeiten ohne Genehmigung, die mit dem „Dekret Salva Casa“ vorgesehene Erhöhung der Geldbuße auf das Dreifache der gemäß Artikel 80 des Landesgesetzes festgelegten Baukosten und die Einführung der zwei unterschiedlichen Regelungen zu den Bautoleranzen gemäß „Dekret Salva Casa“, die Rechtsfolgen bei Maßnahmen, die ohne oder in Abweichung zu einer bereits eingereichten ZeMeT oder BBM durchgeführt werden sowie die Abschaffung des Mechanismus der doppelten Konformität für bestimmte Arten von Maßnahmen.

lvh begrüßt “Weichenstellungen für Handwerk und leistbares Wohnen”

Der lvh.apa Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister begrüßt die heute im II. Gesetzgebungsausschuss behandelten Änderungen am Landesgesetz Raum und Landschaft. Nachdem die Landesregierung die Anpassungen auf den Weg gebracht hat, hat nun auch der Gesetzgebungsausschuss grünes Licht für wichtige Neuerungen gegeben. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Südtiroler Landtag.

„Mit diesen Änderungen wurde ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft des Südtiroler Handwerks erreicht“, betont lvh-Präsident Martin Haller. „Die vorgeschlagenen Anpassungen schaffen mehr Handlungsspielraum für Betriebe, ohne die bewährten Kontrollmechanismen auszuhebeln. Gerade junge Handwerkerinnen und Handwerker benötigen Entwicklungsperspektiven und geeignete Standorte, um ihre Unternehmen aufbauen und weiterentwickeln zu können.“

Zu den zentralen Neuerungen zählt die ausdrückliche Möglichkeit, Gewerbegebiete auch außerhalb der bestehenden Siedlungsgrenzen auszuweisen, sofern besondere Standorterfordernisse vorliegen oder der Immissionsschutz dies erforderlich macht. Damit können künftig flexibler Lösungen für Betriebe gefunden werden, deren Tätigkeit besondere räumliche Voraussetzungen verlangt.

„Die Wirtschaft entwickelt sich laufend weiter und braucht entsprechende Rahmenbedingungen“, erklärt lvh-Direktor Walter Pöhl. „Mit dieser Regelung wird innovativen Unternehmen mehr Raum gegeben, während gleichzeitig den unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort Rechnung getragen werden kann. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Südtirol.“

Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die Schaffung von Wohnraum bei Handwerksbetrieben in Gewerbegebieten. Die maximal zulässige Wohnfläche soll von bisher 160 auf künftig 220 Quadratmeter erhöht werden. Dadurch wird Platz für zwei Familien geschaffen.

„Diese Maßnahme leistet einen wichtigen Beitrag zum leistbaren Wohnen und erleichtert gleichzeitig Betriebsübergaben innerhalb der Familie“, so Haller. „Wenn Familien beim Betrieb wohnen können, entlastet dies auch den allgemeinen Wohnungsmarkt.“

Der lvh unterstreicht dabei, dass die Gemeinden weiterhin die entscheidende Rolle bei der Umsetzung spielen. Die neuen Bestimmungen schaffen Möglichkeiten, verpflichten jedoch niemanden. Jede Gemeinde kann weiterhin im konkreten Einzelfall entscheiden, ob eine solche Lösung aus raumplanerischer Sicht sinnvoll und vertretbar ist. Das letzte Wort bleibt bei den Gemeinden.

Für Urbanistiklandesrat Peter Brunner stellen die Änderungen einen wichtigen Schritt dar: „Wir schaffen damit ausgewogene Rahmenbedingungen, die sowohl den Bedürfnissen der Wirtschaft als auch den Anforderungen einer verantwortungsvollen Raumplanung gerecht werden. Ziel ist es, Entwicklung zu ermöglichen und gleichzeitig die hohe Lebensqualität in Südtirol zu sichern.“

Auch Harald Stauder, Landtagsabgeordneter und Mitglied des II. Gesetzgebungsausschusses, sieht in den beschlossenen Anpassungen einen ausgewogenen Kompromiss: „Die heute behandelten Änderungen tragen den Anliegen von Betrieben, Familien und Gemeinden Rechnung. Der Ausschuss hat wichtige Voraussetzungen geschaffen, um praxisnahe Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu ermöglichen.“

Der lvh bedankt sich bei Landesrat Brunner, dem Mitglied des II. Gesetzgebungsausschusses Harald Stauder sowie allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit. Nun gilt es, die vorgesehenen Änderungen auch im Landtag zu verabschieden und damit die rechtlichen Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Entwicklung des Südtiroler Handwerks zu schaffen.

Bezirk: Bozen

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