Von: mk
Bozen – Die Marktaufsichtsbehörde hat das Unternehmen „Virgin Active Italia (VAI)“ mit einer Geldbuße von drei Millionen Euro wegen unlauterer Geschäftspraktiken gestraft. Die im Dezember 2024 eingeleitete Untersuchung der Aufsichtsbehörde ergab, dass das Unternehmen, zu welchem 40 Fitness- und Wellnesszentren in ganz Italien zählen, seinen Kundinnen und Kunden keine angemessenen Informationen über die Bedingungen, Verlängerung und Kündigung des Abonnements bereitgestellt und somit deren Rechte eingeschränkt hat. Dies teilt die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) mit.
Das Untersuchungsverfahren der Aufsichtsbehörde (AGCM) wurde aufgrund der zahlreichen Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Bezug auf die mangelnde Kommunikation bei automatischen Verlängerungen und diesbezügliche Preisänderungen eingeleitet.
Insbesondere heißt es in der Verfügung der AGCM, dass “die Kunden von Virgin Active Italia nicht in die Lage versetzt wurden, bewusst zu entscheiden, ob sie die angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, den Vertrag kündigen oder vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen wollen, und somit vertraglich an das Unternehmen für einen nicht angeforderten Dienst gebunden wurden, was zur Belastung der entsprechenden Kosten führte.”
Virgin Active Italia, das im Jahr 2024 über 100.000 Abonnements zählte, stellte den Verbrauchern unzureichende Informationen über die Beitrittsbedingungen, die Kündigung und den vorzeitigen Ausstieg aus den Abonnements zur Verfügung. Darüber hinaus wurde es unterlassen, wichtige Informationen über die automatische Verlängerung der Abonnements, die Fristen für die zeitgerechte Einreichung der Kündigung sowie die im Jahr 2024 erfolgten Preiserhöhungen mitzuteilen. Schließlich behinderte VAI die Ausübung des Rücktrittsrechts vom Vertrag aufgrund einer sog. nachfolgenden Unmöglichkeit.
Die intransparenten Verhaltensweisen von Virgin Active Italia erwiesen sich nach Ansicht der AGCM als unlautere Geschäftspraktiken und verstoßen gegen den Verbraucherschutzkodex. Zu den beanstandeten Praktiken gehören auch irreführende Werbung und intransparente Vertragsklauseln.
Die vorliegende Verfügung der AGCM unterstreicht erneut die Pflicht der Unternehmen, den Rechten der Verbraucher die zustehende Priorität einzuräumen und hohe Standards der Geschäftsethik aufrechtzuerhalten.
Virgin Active Italia muss sich nun an die von der Behörde festgelegten Bestimmungen anpassen und die Geschäftspraktiken ändern, um mehr Klarheit und Fairness gegenüber den Kunden zu gewährleisten. Das Unternehmen hat jedoch die Möglichkeit, den Sanktionsbescheid der AGCM vor dem Verwaltungsgericht Latium anzufechten.
Virgin Active Italia erklärte, dass es mit der AGCM zusammenarbeiten wird, um die aufgezeigten Probleme zu lösen und die Geschäftspraktiken zu verbessern, um das Vertrauen und die Transparenz in der Kundenbeziehung wiederherzustellen. Inzwischen wird die Aufsichtsbehörde den Markt weiterhin aufmerksam überwachen, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften und den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.
„Auch bei Verträgen, die die Freizeitgestaltung betreffen“ meint Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der VZS „ist es wichtig, die Eckdaten wie Fälligkeiten, Vertragsdauer, Kündingungsfristen und Preisgestaltung zu kontrollieren. Es ist klar, dass beim Besuch einer Kletterhalle, eines Fitnessstudios oder einer anderen Freizeiteinrichtung der Vertrag nicht der Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht – der konkrete Fall zeigt aber deutlich, dass man diese Punkte auf keinen Fall außer Acht lassen sollte.“
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