Von: luk
Bozen – Nachdem SAD-Chef Ingemar Gatterer in einer Pressekonferenz eine volle Breitseite gegen das Land und Landeshauptmann Arno Kompatscher abgefeuert hat und auch von “kriminellen Aktionen” spricht, haben die Anwälte von Kompatscher, eine Stellungnahme dazu verfasst. Es geht bekanntlich um die Ermittlungen zur Annullierung des Wettbewerbs zur Neuvergabe des öffentlichen Busverkehrs im Jahr 2018. Für die SAD ist die Annullierung des Wettbewerbs unrechtmäßig erfolgt, um den Wettbewerbsausschluss von zwei Mitbewerbern – nämlich Libus und KSM – zu verhindern.
Er habe den letzten Funken Respekt vor der Politik und der Verwaltung in Südtirol verloren, erklärte der SAD-Chef bei der Pressekonferenz und wirft dem Land “kriminelle Aktionen” vor.
Karl Zeller und Alessandro Melchionda, die Anwälte des Landeshauptmanns, verwehren sich gegen diese Anschuldigungen und kritisieren den Stil von Gatterer – auch wenn dieser nicht namentlich genannt wird.
Nun die vollinhaltliche Stellungnahme:
In unserer Eigenschaft als Verteidiger von LH Arno Kompatscher in den Ermittlungen betreffend die Ausschreibung Personentransport “AOV-SUA SF25/2018” sehen wir uns gezwungen, zum Schutz der Person und des Ansehens unseres Mandanten Stellung zu nehmen, da einer der Hauptakteure, der von den strafrechtlichen Ermittlungen betroffen ist, schwerwiegende Angriffe und Anschuldigungen erhoben hat, die danach von den Presseorganen verbreitet worden sind.
Nachdem uns Zugang zu den Ermittlungsakten gewährt worden ist, haben wir sofort feststellen können, dass alle Anschuldigungen gegenüber LH Arno Kompatscher völlig haltlos sind und jeder Grundlage entbehren.
Daher haben wir einen ausführlichen und detaillierten Schriftsatz hinterlegt, mit dem wir nachweisen, dass im Zuge der minutiösen Ermittlungen, die von der Gerichtspolizei auch mittels Telefonabhörungen und Lauschangriffen sowie Beschattungen durchgeführt wurden, nicht ein einziges belastendes Element zu finden ist. Daher ist es völlig unverständlich, wie die Quästur von Bozen in Bezug auf unseren Mandanten zu ihrer Schlussfolgerung gekommen ist, die in offenkundigem Widerspruch zu den Ermittlungsakten steht.
In der enormen Fülle von Akten gibt es nichts Belastendes gegen LH Kompatscher, absolut nichts. Wir warten nun die abschließende Bewertung der zuständigen Staatsanwaltschaft ab. Aus Respekt vor dem Untersuchungsgeheimnis und den laufenden Ermittlungen, haben wir als Verteidiger, aber auch LH Kompatscher, es immer unterlassen, Nachrichten und Details betreffend die Ermittlungen zu verbreiten und in der Öffentlichkeit dazu Stellung zu beziehen.
Andere von den Ermittlungen betroffene Personen haben leider nicht den notwendigen Respekt und Verschwiegenheit an den Tag gelegt, sondern diese haben öffentliche Erklärungen abgegeben und Pressekonferenzen abgehalten, in denen sie die Person des Landeshauptmanns angreifen, mit dem offenkundigen Ziel, die öffentliche Meinung und die Ermittlungen zu ihren Gunsten zu beeinflussen.
Es war nie der Stil von LH Kompatscher andere über Presseorgane persönlich anzugreifen und er wird sich auch in Zukunft an diese Maxime halten. Wie bereits ausgeführt, sind in den zahlreichen Ermittlungsakten keine belastenden Indizien zu Lasten unseres Mandanten zu finden, die eine Anklage rechtfertigen könnten.
Wir als Verteidiger von LH Kompatscher empfinden es als unsere Pflicht, all diese haltlosen Angriffe und Unterstellungen entschieden zurückzuweisen, auch weil dieser immer vollkommen korrekt und verantwortungsbewusst gehandelt hat, wie es eben sein Amt verlangt.
Wir sind sicher, dass diese durchsichtigen Ablenkungsmanöver die Wahrheit nicht verfälschen können, wie sie aus den Ermittlungsakten klar hervorgeht. Wir haben vollstes Vertrauen darin, dass die Staatsanwaltschaft und die Gerichtsbarkeit den Sachverhalt genauestens prüfen und danach die Haltlosigkeit aller Anschuldigungen gegen LH Kompatscher feststellen werden.
Avv. RA Karl Zeller
Prof. Avv. RA Alessandro Melchionda