Von: mk
Bozen – Die Ausschreibung Nr. AOV/SUA SF 25/2018 ist aufgehoben, teilt das Landespresseamt mit.
Aufgrund einer Mitteilung des Verantwortlichen für das Vergabeverfahren Nr. AOV/SUA SF 25/2018 der öffentlichen außerstädtischen Linienverkehrsdienste mit Autobussen in der Zuständigkeit des Landes Südtirol, mit welcher auf schwerwiegende Vorkommnisse im Zuge des Vergabeverfahrens hingewiesen worden ist, wurde das Verfahren im Selbstschutzwege annulliert.
Der Verfahrensverantwortliche, Abteilungsdirektor Günther Burger, hat am Donnerstagnachmittag die Anwaltschaft des Landes und die Agentur für öffentliche Verträge informiert, dass am selben Tag das Amtsgeheimnis und das Wettbewerbsprinzip verletzt wurden und damit die ordnungsgemäße Abwicklung des Vergabeverfahrens unmöglich gemacht wurde.
Um den Zweck der Ausschreibung nicht tiefgreifend zu beeinträchtigen, wurde in der unmittelbar einberufenen Sitzung der Vertreter der Ausschreibungsagentur, Anwaltschaft und Abteilung Mobilität der Landesregierung vorgeschlagen, die Wettbewerbsausschreibung im Sinne von Art. 21-nonies des Gesetzes Nr. 241/1990 im Selbstschutzwege aufzuheben, da die Voraussetzungen des öffentlichen Interesses für die Annullierung gegeben sind, und zwar der Schutz der par conditio der Teilnehmer und die Gewährleistung der Rechtmäßigkeit, Unversehrtheit und Gesetzmäßigkeit des Verfahrens. Zudem wurde festgehalten, dass der Leitgrundsatz der Geheimhaltung während der Wettbewerbsphase gewährleistet werden muss, ebenso die Unverfälschtheit der Angebote.
Aus diesem Grund hat die Südtiroler Landesregierung in einer Sondersitzung am heutigen Vormittag die Ausschreibung annulliert. Die Ämter der Landesverwaltung haben Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, bei der nationalen Antikorruptionsbehörde und bei der Antitrustbehörde erstattet.
Die Ausschreibung wird demzufolge neu gestartet.