Missbrauch der E-Ladeparkplätze

Benedikter: “Mehr Kontrolle bei den E-Ladesäulen”

Montag, 01. Dezember 2025 | 14:58 Uhr

Von: Ivd

Bozen – „Die speziellen Parkflächen vor E-Ladesäulen werden regelmäßig von Benzinern und Diesel-Pkw als Parkplätze missbraucht“, berichtet Dr. Rudolf Benedikter von den Grünen. „Das ist ein klares Vergehen gegen den Straßenverkehrskodex und muss als solches bestraft werden. Stellen Sie sich vor, jemand verparkt mit seinem Auto die Zufahrt zu einer klassischen Tankstelle oder zu einer Benzinzapfsäule: Darauf steht eine Geldbuße von bis zu 173 Euro“, weiß der Grüne.

„Ein Jahr nach meiner Initiative im März 2022 hat der damalige Stadtrat für Mobilität, Stefano Fattor am 15. Mai 2023 die Öffentliche Ausschreibung/Firmenwettbewerb für die Realisierung von 56 zweiseitigen E-Ladesäulen (112 Steckdosen) auf dem Stadtgebiet vorgestellt. Dies im Sinne der Vorgabe des Staatsgesetzes Nr. 120 vom 11.09.2020 (Dringende Maßnahmen für die digitale Vereinfachung und Innovation“) Art. 57, Abs.6, wonach alle Gemeinden Italiens zumindest einen öffentlichen Ladepunkt pro 1000 Einwohner einrichten. Das Ziel für unsere Stadt ist also: Mindestens 100 Ladesäulen. Unser heuriger Wissenstand ist: Inzwischen wurde vier Firmen mit der Realisierung beauftragt. Und die ersten neuen Ladesäulen werden von NEOGY eingerichtet, und zwar in der Romstraße, Reschenstraße, Galvanistraße, Mancistraße, beim Parkplatz Kohlern, bei Pfarrhof und in der Sassaristraße“, so Benedikter.

„So weit, so gut- und ich hoffe dieser Ausbau geht zügig voran. Mit der größeren Zahl an Ladesäulen wird jedoch ein Begleitaspekt umso wichtiger: Die Parkplätze vor E-Ladesäulen werden regelmäßig von Benzinern und Diesel-Pkw als Parkplätze missbraucht! Das ist so, als ob jemand mit seinem Auto die Zufahrt zu einer Benzintankstelle verparkt. Im einen wie im anderen Fall handelt es sich um ein klares Vergehen gegen den Straßenverkehrskodex und muss mit den vom Gesetz vorgesehen Sanktionen  geahndet werden.“

Benedikter daher abschließend: „Daher meine Anfrage an die Stadträtin für Mobilität – und an die Stadtpolizei als zuständige Exekutive: Wann und in welchem Ausmaß wird die Kontrolle der E-Ladesäulen verstärkt und der dauernde  Missbrauch der Parkflächen vor den E-Ladesäulen durch Benziner- oder Diesel-Pkw konsequent bestraft ? Dieser muss im Sinne des Straßenverkehrs-Kodex‘ (Art. 158, Abs.2, lit. o, und Abs. 6) durch die dort vorgesehen Maximalstrafe – siehe oben – geahndet werden. Nur so kann ein ungehinderter Zugang zu den Ladestationen für E-Fahrzeuge garantiert werden.“

Bezirk: Bozen

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