Von: luk
Bozen – Ein neues Prämiensystem anerkennt künftig die Inklusionsbemühungen von Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen über die Pflichtquote hinaus und längerfristig beschäftigen.
Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, werden vom Land Südtirol auf der Grundlage des Landesgesetzes “Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen” (LG Nr. 7/2015) gefördert. Um das Förderungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer beschlossen, von der bisherigen Beitragsformel auf ein Prämiensystem umzustellen. Die entsprechenden “Richtlinien für die Gewährung von Prämien für die Anstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen” hat die Landesregierung heute (22. August 2023) genehmigt. Zur Anwendung kommen sie, sobald die entsprechende digitale Plattform aktiviert ist. Die Aktivierung der digitalen Plattform wird vom Direktor der Landesabteilung Arbeitsmarktservice mit einem Monat Vorlaufzeit bekannt gegeben.
Vereinfachung und Beschleunigung durch Prämiensystem
“Mit diesem Systemwechsel vereinfachen und beschleunigen wir sowohl die Gesuchstellung als auch die Bearbeitung und die Auszahlung der Prämien”, unterstreicht Landesrat Achammer. Der Landesrat verweist auch darauf, dass mit dem neuen Prämiensystem zudem zwischen Betrieben unterschieden werde, welche die sogenannte Pflichtquote erfüllen und jenen, die über diese Quote hinaus Menschen mit Beeinträchtigung beschäftigen. “Mit der Einführung einer Anstellungsprämie belohnen wir die Bereitschaft von Unternehmen und Betrieben, entsprechende Arbeitsstellen anzubieten”, erklärt der Landesrat. “Zudem führen wir eine Stabilitätsprämie ein, die höher ist als die Anstellungsprämie. Mit dieser erkennen wir die Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses an und tragen dem Ziel der effektiven Inklusion besser Rechnung. Für Betriebe, welche die Pflichtquote erfüllt haben, wird die Stabilitätsprämie mehr als verdoppelt.”
Effektiver Inklusion wird besser Rechnung getragen
Im Sinne der neuen, heute von der Landesregierung genehmigten Richtlinien können private Arbeitgebende, die Menschen mit Behinderungen über einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit oder Teilzeit von mindestens 15 Wochenstunden anstellen und die Sozial- und Fürsorgebeiträge ordnungsgemäß eingezahlt haben, um die Prämien ansuchen. Die Anstellungsprämie steht Unternehmen zu, die Personen mit einer Zivilinvalidität von mindestens 46 Prozent oder mit Arbeitsinvalidität von mindestens 34 Prozent zum ersten Mal und mindestens 180 Tage über einen Arbeitsvertrag beschäftigen. Überschreitet die Beschäftigungsdauer die 180 Tage, kann um die Stabilitätsprämie angesucht werden. Beide Prämien können auch für Saisonsarbeitende gewährt werden, während Arbeit-auf-Abruf-Verträge ausgenommen sind.
Antragszeit vom 1. Februar bis 31. März
Die Anstellungsprämie beläuft sich bei unerfüllter Pflichtquote auf 2000 Euro, bei erfüllter Pflichtquote auf 4000 Euro. Die Stabilitätsprämie hingegen macht für Betriebe, welche die vom Staat im Verhältnis zur Betriebsgröße vorgesehene Anzahl an Mitarbeitenden mit Behinderung nicht erreichen, 4000 Euro aus, für jene, welche die Pflichtquote erfüllen, 9000 Euro. Die entsprechenden Anträge sind jeweils in der Zeit vom 1. Februar bis zum 31. März über das Dienstleistungsportal des Landes zu stellen. Ausbezahlt werden die Prämien dann durch das Landesamt für Arbeitsmarktintegration, dem auch die entsprechenden Kontrollen obliegen.