Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat in dieser Woche das Dekret zum Abbau der architektonischen Barrieren in Teilen überarbeitet und vereinfacht.
So wurde zum Beispiel festgelegt, dass in Gebäuden des sozialen Wohnbaus mindestens fünf Prozent der Garagenstellplätze – und in jedem Fall zumindest ein Platz – für Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung reserviert sind. Darüber hinaus muss in öffentlichen und öffentlich zugänglichen Garagen pro 40 Stellplätze mindestens einer unentgeltlich zum Abstellen von Fahrzeugen für Personen mit Behinderungen zur Verfügung gestellt werden. Für diese Stellplätze und die entsprechenden Fahrwege gilt eine Mindesthöhe von 2,20 Metern. “Diese Anpassung ist wichtig”, betont Soziallandesrätin Martha Stocker, in der Vergangenheit sei es nämlich immer wieder vorgekommen, dass Autos, mit denen Behindertentransporte durchgeführt wurden, Garagen nicht nutzen konnten, weil sie zu hoch waren.
“Der Abbau architektonischer Barrieren ist ganz wesentlich, wenn wir von der Teilhabe von Menschen mit Behinderung sprechen”, fährt Stocker fort und verweist anlässlich des Internationalen Tages für Menschen mit Behinderung am 3. Dezember auch auf die Kampagne “Barrierefrei – ich bin dabei”, mit der das Landesressort für Gesundheit und Soziales gemeinsam mit dem Dachverband für Gesundheit und Soziales, dem Blindenzentrum, dem Gehörlosenverband, der Arche, der Sozialgenossenschaft Independent L. und dem Elternverband gehörloser Kinder in den vergangenen drei Jahren auf architektonische Barrieren aufmerksam gemacht haben. “Mit dieser Kampagne konnten wir das Gefühl dafür, was eine Barriere ist, verändern – sowohl bei den Bürgern selbst als auch bei den Verantwortlichen in der Verwaltung und bei denen, die die Gebäude planen”, sagt sie. Die Präzisierung der baulichen Bestimmungen sei jetzt ein wichtiger Schritt hin zur besseren Umsetzung.