Von: mk
Bozen – Die Corona-Pandemie ist auch heute ein wichtiges Thema im Landtag gewesen. Behandelt wurde unter anderem der Beschlussantrag Nr. 289/20: Erhöhung der PCR – Testkapazität auf SARS-CoV-2 Virus und Errichtung eines SARS-CoV-2-Registers (eingebracht von den Abg. Ploner F., Köllensperger, Rieder, Faistnauer, Ploner A. und Unterholzner am 19.05.2020). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. Die Teststrategie des Landes nach Testmethoden (PCR-Test, Antigen Schnelltest) entsprechend dem Empfehlungsgrad (Evidenz), der Einsatzfrequenz und der Priorisierung aufzulisten und als Leistungsangebot den Bürgern und Bürgerinnen, den unterschiedlichen systemrelevanten Diensten anzubieten. 2. Point of Care (POCT) – Geräte als Antigentests zum SARS-CoV-2 Antigennachweis für alle peripheren Krankenhäuser und Hausarztpraxen anzukaufen und/oder anzumieten, um eine rasche Diagnostik zu ermöglichen. 3. Die Antigenschnelltests niederschwellig und regelmäßig in den Krankenhäusern, Arztpraxen, Alten- und Seniorenheimen bei den Bewohnern, medizinischem Personal, Besuchern, Personen mit engem Kontakt zu positiv getesteten Personen und Risikogruppen einzusetzen. 4. In der Teststrategie die Antigenschnelltests als Methode regelmäßig bei Personen mit engen Personenkontakt (z.B. Lehrpersonal, Trainer, Erzieher, Risikopersonen u.am.) vorzusehen. 5. Den Bürgern und Bürgerinnen die Möglichkeit zu geben, den Antigenschnelltest als Selbsttestung über den Gesundheitsbetrieb in festgelegter Menge zu beziehen. 6. Errichtung schneller COvID-19-Test-Einsatztruppen, die bei regionalen Auffälligkeiten Testungen von Clustern vor Ort wie Schulen, Betrieben, Heimen u.a.m. bzw. regelmäßige repräsentative Stichproben in der Bevölkerung zum Monitoring des Infektionsgeschehens durchführen.
“Die Strategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfordert einen unermüdlichen Einsatz in verschiedenen Handlungsbereichen”, erklärte Franz Ploner (Team K). “Um die Infektionszahlen in der Bevölkerung frühzeitig zu erkennen und schnellstmöglich eindämmen zu können, ist die frühe Identifizierung von infizierten ob symptomatisch oder asymptomatischen Personen von entscheidender Bedeutung. Testen stellt daher einen essentiellen Bestandteil in der umfassenden Pandemie-Bekämpfungsstrategie dar: gezieltes, wiederholtes Testen ermöglicht eine schnelle und präzise Erfassung der Zahl und Verteilung von infizierten Personen in Südtirol. Testen trägt so zu einem aktuelleren und besseren Lagebild bei. Dies ist die Grundlage für eine Unterbrechung von Infektionsketten und für einen Schutz vor Überlastung unseres Gesundheitssystems. Aus diesem Grund trägt regelmäßige Testungen der Bevölkerung und spezieller Risiko- bzw. systemrelevanter Personengruppen (Personal der Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheimen, niedergelassene Ärzte und Pfleger, Lehrerpersonal in den Schulen u.a.m.) auf deren Infektiösität eine wichtige Rolle in der Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus bei. In Südtirol wird bereits in Kooperation mit spezialisierten Labors umfassend auf Infektionen mit PCR-Tests auf SARS-CoV-2 getestet. Hierzu wurde die Testkapazität zum Virus-Nachweis mittels PCR-Testung seit Frühjahr 2020 kontinuierlich erweitert. Die jetzt auf dem Markt verfügbaren Antigen-Tests sind je nach ihrem Aufbau für den Einsatz vor Ort (Antigen-Schnelltest) oder als Labortest für die Untersuchung größerer Probenmengen geeignet. Die Antigentests tragen zum Ausbau der Testkapazität bei. Sie stellen aber nur eine sinnvolle Ergänzung zu den anderen wichtigen Maßnahmen dar. Bei der Anwendung der verschiedenen Tests ist ein zielgerichtetes Vorgehen essenziell. Um weiterhin ausreichende Testkapazitäten für die Versorgung von symptomatischen COVID-19-Patienten zu haben, ist es sinnvoll eine Landesteststrategie aufzubauen, anhand derer die Art der Tests und der Häufigkeit der Durchführungen für die zu testenden Personen- und Bevölkerungsgruppen (asymptomatisch und symptomatisch) vorgenommen werden. Jedes negative Ergebnis der Testung stellt nur eine Momentaufnahme dar und entbindet nicht von Hygiene- und Schutzmaßnahmen (Stichwort AHA + L-Formel). Daher gilt, „Testen, Testen, Testen – aber gezielt!).
Der Antrag sei wirklich wissenschaftlich fundiert und berücksichtige auch die Maßnahmen, die andere Länder eingeführt hätten, erklärte Paul Köllensperger (Team K). Die wissenschaftliche Entwicklung mache neue, niederschwellige Tests möglich, etwa den Gurgeltest. Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia) unterstützte den Antrag. Er fragte, ob Punkt 6 auch Maßnahmen außerhalb der Region vorsehe.
LR Thomas Widmann bezeichnete die Forderungen als richtig, sie würden aber bereits umgesetzt, das genaue Testprogramm werde heute vorgestellt. Das Screening sei eine Momentaufnahme, daher müssten weitere Massentests folgen. Das Land verfüge derzeit über 1,2 Mio. Antigentests, nun würden über 4.000 Tests pro Tag vorgenommen, tausende auch in Altersheimen und Krankenhäusern. Ebenso gebe es mobile Einsatzgruppen, die Tests durchführten. Zur Selbsttestung der Bürger verwies Widmann auf die strengen Protokolle Italiens. Einige Erleichterungen habe man in Rom bereits durchgesetzt, über weitere werde verhandelt. Man führe auch immer ständig ein Monitoring über neue Testmethoden durch, der erwähnte Speicheltests habe sich noch nicht als zufriedenstellend erwiesen. Biostatistiker Falk habe errechnet, dass man heute 1.000 von 1.700 Krankenhausbetten mit Covid-Patienten belegt hätte, wenn man die Maßnahmen eine Woche später gesetzt hätte. Wenn die Bürger sich wie im Sommer nicht mehr an die Regeln hielten, werde eine neue Welle kommen. Das Land unternehme bereits viel mehr, als der Antrag fordere. Es freue ihn, dass alles so schnell umgesetzt werde, erklärte Franz Ploner. In Deutschland gebe es ein Testkonzept, das festlege, wann wer was mache. Es freue ihn auch, wenn der Landesrat Gedanken daraus übernehme. Der Antrag wurde mit Abstimmungen über die einzelnen Punkte mehrheitlich abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 356/20: Dringende Entschädigungen und Unterstützungszahlungen für wirtschaftliche Tätigkeiten (eingebracht vom Abg. Urzì am 19.11.2020). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1) autonom und umgehend – unabhängig von den zukünftigen Maßnahmen von Regierung und Parlament – einen Plan zur Entschädigung und Unterstützung der Wirtschaftsbranchen, die sich in Schwierigkeiten befinden (und folglich für die Familien, deren Lebensunterhalte von diesen Tätigkeiten abhängt) auszuarbeiten, damit den gebeutelten Unternehmen, die ums nackte Überleben kämpfen, und deren Angestellten, so schnell wie möglich und auf jeden Fall noch innerhalb der ersten Dezemberwoche unter die Arme gegriffen werden kann; 2) umgehend eine Überprüfung der Ausgaben in die Wege zu leiten, um die derzeit überflüssigen und daher verzichtbaren Landesausgaben zu ermitteln, sodass bereits im nächsten Dezember-Haushalt die frei gewordenen Finanzmittel für Entschädigungen und Unterstützungszahlungen gemäß Punkt 1 verpflichtet werden können.
Der Landeshauptmann habe auf die Frage nach wirtschaftlicher Unterstützung stets auf die angekündigten Maßnahmen des Staates verwiesen, die man abwarten wolle, kritisierte Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia). Familien und Betriebe könnten nicht bis dahin warten. Es sei auch befremdend, dass der Landtag noch nichts zur Sache beschlossen habe. LR Deeg habe einige Unterstützungsmaßnahmen für bestimmte Gruppen von Bürgern angekündigt, aber das sei noch nicht in Kraft. Inzwischen hätten die Bürger Rechnungen zu bezahlen, auch jene, die ihnen das Land im Frühjahr gestundet habe. Um Geld zu finden, könnte man auch auf unnötige Projekte verzichten, etwa das Bibliothekszentrum oder die teure Dauerausstellung auf dem Magnago-Platz.
Man frage sich, wie die Betriebe überleben sollten, bemerkte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). In Österreich werde den Betrieben eine Entschädigung von 80 Prozent des Vorjahresumsatzes geboten. Die Ladenschließungen im Frühjahr und jetzt werde für viele Betriebe das Aus bedeuten. Italien habe nicht das Geld, um die Betriebe angemessen entschädigen, da müsse das Land einspringen. Es gehe um die Betriebe und um Arbeitsplätze. Gerhard Lanz (SVP) verwies auf einen SVP-Antrag, der in dieselbe Richtung gehe. Südtirol sei in ein Netzwerk eingebunden, daher sei es sinnvoll, zu sehen, was der Staat an Unterstützung biete. Die Landesämter hätten die Ausgaben sehr wohl auf dem Radar und achteten darauf, was man freimachen könnte. 80 Prozent des Umsatzes seien nur für bestimmte Situationen vorgesehen. Man bespreche derzeit mit den Sozialpartnern, welche Unterstützung für die Betriebe sinnvoll sei.
Helmut Tauber (SVP) sah es als klar, dass es Unterstützungen für die Betriebe geben müsse. Manche Betriebe seien bisher nicht zu Unterstützungen gekommen, etwa Startups. Man müsse nun genau die römischen Maßnahmen betrachten, um die Unterstützung zu optimieren. Wenn der Staat nun bestimmte Betriebe und gewisse Grenzen geschlossen lasse, dann müsse man entsprechende Unterstützung vorsehen, auch über Steuerstundungen.
LR Philipp Achammer schloss sich dem an. Viele Betriebe seien jetzt zweifellos in einer schwierigen Situation, manche hätten angesichts des zweiten Lockdowns Existenzangst. Man müsse sich bewusst sein, dass man nicht alle Betriebe retten werden könne. Er freue sich, dass Urzì jetzt den Autonomisten spiele, während er sonst gegen eigene Wege sei. Im Frühjahr habe man breiter gestreut, nun müsse man zielgerichteter unterstützen. Dazu müsse man wissen, welche Bereiche der Staat abdecke, ansonsten müsste man später wieder anpassen. Haushaltstechnisch sei es auch unmöglich, noch heuer neue Beiträge einzuführen. Ein Teil der Strategie bestehe darin, dass man bereits auf römischer Ebene durch Änderungsanträge nachbessere. Das Land werde bei seiner Linie bleiben, die Maßnahmen des Staates zu ergänzen, wobei man dafür auch neue Mittel aufbringen wolle. Die beste Unterstützung sei aber, wenn man die Betriebe bald wieder arbeiten lassen.
Das Land sage den Betrieben praktisch, sie sollten sich an die Banken wenden, antwortete Alessandro Urzì. Für die Beiträge wolle man auf Rom warten. Die Betriebe hätten einen Einnahmenausfall und könnten nicht auf Reserven zählen. Er sei überrascht von dieser Position, die abseits der Realität der Betriebe sei, die im Dezember auch die GIS zahlen müssten. Der Antrag wurde mit 15 Ja und Nein 18 abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 354/20: Kapitalbeiträge im zweiten Lockdown (eingebracht von den Abg. Lanz, Tauber, Ladurner, Leiter Reber, Vettori und Mattei am 18.11.2020). Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, 1. die Möglichkeit zu überprüfen, ob bereits erhaltene Förderungen nicht zurückzuzahlen sind und Betriebe die Entwicklung und Konsequenzen des derzeitigen zweiten Lockdowns abwarten können, um nicht jetzt in eine finanzielle Notsituation zu geraten; 2. eine auf Landesebene geltende Bestimmung zu erlassen, mit welcher festgelegt wird, dass alle jene Betriebe, die aufgrund der Landesregelung die Tätigkeit einstellen mussten, einen Verlustbeitrag erhalten, welcher mindestens den durch die staatlichen Dekrete „Ristori“ und „Ristori bis“ vorgesehenen Hilfsbeiträgen entspricht.
“Zahlreiche Südtiroler Unternehmen haben, bezugnehmend auf das Landesgesetz vom 16. April 2020, im Frühjahr um einen entsprechenden Kapitalbeitrag angesucht und diesen mittlerweile auch erhalten”, erklärte Gerhard Lanz (SVP). “Voraussetzung dafür war ein Umsatzrückgang von 20 Prozent im Jahre 2020. Einigen Betrieben ist es durch starken persönlichen Einsatz (Leistung von Überstunden, Neuanstellungen u. ä.) gelungen, ihren Umsatz zu halten. Demnach müssten sie jetzt den Beitrag zurückzahlen. Nun gilt es jedoch den neuen zweiten Lockdown zu bestehen, dessen Entwicklung sich nicht abschätzen lässt und dessen Auswirkungen noch nicht absehbar sind. Auch nicht für oben genannte Betriebe, die bisher ihren Jahresumsatz halten konnten. Eine Rückzahlung der Kapitalbeiträge könnte für sie deshalb verfrüht sein, da sie in der aktuellen Lage ihre finanzielle Weiterentwicklung und mögliche Konsequenzen nicht bewerten können.” Manche meinte, es sei zu verkraften, wenn ein paar Betriebe schließen müssten, aber es handle sich vielfach um Familienbetriebe, bei denen nicht nur der Gewinn im Vordergrund stehe. Man müsse auch jede Betriebe auffangen, die durch staatliche Maßnahmen nicht abgesichert seien, z.B. weil sie nicht unter die vorgesehenen Ateco-Codes fielen.
Jasmin Ladurner (SVP) bezeichnete die Familienbetriebe als Rückgrat unserer Gesellschaft. Sie hätten zum Südtiroler Wohlstand beigetragen, und es könne nicht sein, dass sie jetzt draufzahlen müssten. Vor allem die lokalen Geschäfte vor Ort sollte man stützen, die auch durch die Online-Konkurrenz litten. Die heimische Wirtschaft brauche eine Überbrückung in dieser schwierigen Zeit. Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) erinnerte an seine seinerzeitige Warnung vor der Koppelung an 20 Prozent Umsatzrückgang. Aber wenn man dies jetzt dieser ändere, bestrafe man jene, die wegen der Einschränkung nicht um diese Unterstützung angesucht hätten. Der Umsatz sei kein geeigneter Indikator, manche Betriebe würden erst nächstes Jahr große Einbußen spüren. Wenn eine Schließung aufgrund der Landesmaßnahmen erfolgt sei, dann müsse auch das Land einspringen, daher stimme er Punkt 2 zu.
Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia) sah den Antrag im Wesentlichen als SVP-Initiative, die anderen seien später dazu gekommen. Der Antrag nenne keine Summe. Er gebe der Landesregierung eine Ausrede, geschuldete Rückzahlungen zu erlassen. Dieser Antrag habe Namen und Vornamen. Josef Unterholzner (Enzian) sah die Anträge von Lanz und Urzì 1:1 vergleichbar. Viele Betriebe seien aufgrund der Einschränkungen in den Ruin getrieben worden. Er habe damals die Koppelung an den 20-prozentigen Umsatzeinbruch streichen wollen, man habe nicht auf ihn gehört. Viele Menschen hätten bis heute keinen Cent gesehen, erst wenn man sie erreiche, könne man sich Volksvertreter nennen.
Gegen diesen Antrag könne niemand sein, meinte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit), es werde nur darum gehen, wer es erfunden habe. Südtirol dürfe sich nicht mit dem abspeisen lassen, was der Staat hergebe, sondern solle sich an den Nachbarländern orientieren, wo bis zu 80 Prozent des Umsatzes erstattet werde. Paul Köllensperger (Team K) erinnerte an seinen Antrag vom Frühjahr, der ebenfalls von einer Rückzahlung absehen wollte, aber abgelehnt worden sei. Das Umsatzloch würden viele Betriebe erst im nächsten Jahr spüren, weil in der Krise auch die Aufträge eingebrochen seien. Man werde dem Antrag zustimmen, auch wenn er einen schalen Beigeschmack habe.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) verwies auf seinen Antrag, der bei der letzten Landtagssitzung abgelehnt wurde. Dieser habe eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen vorgeschlagen. Punkt 2 sei das Mindeste, was das Land tun könne, dem werde er zustimmen. Wer aufgrund der Landesregelung Verluste hatte, müsse vom Land vergütet werden. Es sei der späte Versuch eines Fair Play. Er hoffe, dass das Land Schulden aufnehmen könne, um den Betrieben wirklich zu helfen. Carlo Vettori (Alto Adige Autonomia) sah große Unterschiede zwischen den beiden Anträgen. Der SVP-Antrag, den er mitunterzeichnet habe, sei nicht dazu da, um bestimmten Freunden zu helfen, wie Urzì mutmaße, sondern um Betriebe zu unterstützen, die nun ein zweites Mal in Bedrängnis gekommen seien.
Helmut Tauber (SVP) betonte, dass man die Betriebe bestmöglich unterstützen wolle, und dazu müsse man auch die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen kennen. Bei der ersten Welle habe man sich für Liquidität an die Banken wenden können, diese Schiene sollte bald wieder eröffnet werden. Helmuth Renzler (SVP) äußerte Bedenken zum ersten Punkt des Antrags. Hier gehe es nicht um die zweite Welle, dafür werde es eigene Unterstützungsmaßnahmen geben. Wenn ein Betrieb, der nicht 20 Prozent Umsatzrückgang hatte, jetzt nicht zurückzahlen könne, habe er falsch kalkuliert oder spekuliert. Man müsse jene unterstützen, die Unterstützung brauchen.
Eine Unterstützung der Betriebe sei richtig, aber man müsse dabei korrekt vorgehen, meinte Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten). Staat und Regionenkonferenz hätten bereits einen Maßnahmenkatalog ausgearbeitet, es gebe keinen Grund zu warten. Mit dem vorliegenden Antrag kommen man bestimmten Lobbys entgegen.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) teilte Renzlers Bedenken. Mit Punkt 1 wolle man die Rückzahlung erlassen, nicht stunden bis zur Feststellung des Umsatzes. Franz Locher (SVP) unterstützte hingegen den Antrag. Mit dem zweiten Lockdown würden viele Arbeitsplätze in Frage gestellt. Das dürfe nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Leute wollten arbeiten, auch deshalb seien sie so zahlreich zum Test gegangen. Das Handwerk sei noch mit einem blauen Auge davongekommen, aber Handel und Tourismus seien schwer getroffen.
LR Philipp Achammer verteidigte Punkt 1 des Antrags. Dieser fordere eine Überprüfung, was möglich und was zu tun sei. Im Frühjahr habe man März, April und Mai als Vergleichsmonate hergenommen, um die 20-Prozent-Klausel zu begründen. Der Einwand, man ändere nachträglich die Regeln, sei nicht unberechtigt. Der Antrag lasse aber mehrere Möglichkeiten offen: verschieben, stoppen, kompensieren usw. Zum zweiten stehe man dazu, dass jene, die aufgrund der Landesregelung schließen mussten, auch vom Land entschädigt werden. Wenn die staatlichen Maßnahmen nicht ausreichten, werde das Land ergänzen.
Gerhard Lanz betonte, dass sein Antrag eine Prüfung fordere, was möglich sei. Er sei verwundert über die Einwände Renzlers. Die Betriebe hätten keine Zeit zum Spekulieren, sie hätten im Mai angesucht, um ihre Struktur am Leben zu erhalten. Die zweite Welle sei unerwartet und heftig gekommen, nun wolle man sehen, wie man den Betrieben in dieser Phase schnell helfen könne. Niemand wolle im Nachhinein Kriterien ändern, es stehe auch nicht drin, dass die Beiträge nicht zurückzuzahlen seien. Auch er schaue nach Deutschland und Österreich und auch von dort höre er, dass die Gelder nicht geflossen seien – alle würden mit denselben Schwierigkeiten kämpfen. Punkt 1 des Antrags wurde mit 28 Ja und sieben Nein, Punkt 2 mit 35 Ja angenommen.